Corona-Impfung für Freiwillige Feuerwehrleute in Sachsen

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In Sachsen können sich seit Mittwoch auch Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren impfen lassen. Diese gehören der Priorisierungsgruppe 3 an, die auch Mitglieder von THW und Katastrophenschutz mit einbezieht. Für Feuerwehrleute reicht zur Vergabe des Impftermins aber nicht der Dienstausweis aus – es  muss eine schriftliche Bestätigung der Kommune vorgelegt werden. In allen sächsischen Impfzentren werden die Impfstoffe von Biontech und Moderna angeboten. Erstimpfungstermine mit AstraZeneca gebe es aufgrund geringerer Liefermengen und aus logistischen Gründen nur in den Impfzentren Dresden, Leipzig und Chemnitz.