Aktueller Corona-Lagebericht des Landkreises Bautzen

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Foto: Symbolbild

Hier der aktuelle Corona-Lagebericht des Landkreises Bautzen vom 21. März 2020: Die Zahl der Corona-Infizierten im Landkreis Bautzen ist auf 75 (+20 zum Vortag) gestiegen. Die Zahl der bislang angeordneten Quarantänen erhöhte sich auf 720. Tatsächlich in Quarantäne befinden sich derzeit 622 Personen, da rund 100 Quarantänen beendet werden konnten. Bislang ist eine Person vollständig genesen.

Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen ist noch bei einer Person ein schwerer Krankheitsverlauf zu verzeichnen. Diese Person wird weiterhin in einer Klinik behandelt. Eine weitere Person konnte heute entlassen werden, befindet sich aber weiterhin in Quarantäne.

Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden

Wichtiger Sicherheitshinweis:
Im Stadtgebiet Hoyerswerda sind Fälle bekannt geworden, bei denen vermeintliche Corona-Tester in Schutzanzügen private Haushalte aufsuchen. Wir weisen darauf hin, dass das Gesundheitsamt mögliche Kontaktpersonen in das eigens dafür geschaffene Testzentrum in Bautzen einbestellt und keine Hausbesuche vornimmt. Besagte Hausbesuche sind nicht durch das Gesundheitsamt veranlasst!

  • Empfehlungen des Gesundheitsamtes für Bestattungen
    • Zu den Trauerfeierlichkeiten sollte die Personenzahl so gering wie möglich gehalten werden.
    • Bei Urnenbestattungen kann nach SächsBestG die Frist für die Bestattung verlängert werden §19 Abs.2 SächsBestG.
    • Die Asche eines Verstorbenen ist innerhalb von 6 Monaten nach der Einäscherung auf einem Bestattungsplatz § 1 Abs.1 SächsBestGbeizusetzen.

Der Linienverkehr im Landkreis Bautzen wird wegen der Schulschließungen ab 23.03.2020 auf Ferienfahrplan umgestellt.
https://www.landkreis-bautzen.de/aenderungen-im-busverkehr-im-landkreis-bautzen.php

  • Das Landratsamt hat den Besucherbetrieb eingestellt. Anfragen können telefonisch oder per E-Mail mit den jeweiligen Sachbearbeitern geklärt werden. Unterlagen können an folgenden Standorten abgegeben werden:

Standort Bautzen:         Bahnhofstraße 9, Raum 119
Standort Kamenz:         Macherstraße 55, Foyer Eingangsbereich
Standort Hoyerswerda:     Schlossplatz 2, neben Bürgeramt

  • Der tägliche „Corona-Bericht“ des Landratsamtes kann jetzt auch als E-Mail-Newsletter abonniert werden. Die Anmeldung erfolgt unter www.landkreis-bautzen.de/corona

Hinweise für Reiserückkehrer

  • Rückkehrer aus Ischgl werden durch das Gesundheitsamt getestetPersonen, die in den vergangenen 14 Tagen aus dem österreichischen Ski-Ort Ischgl zurückgekehrt sind, werden ab sofort durch das Gesundheitsamt getestet. Sollten sich diese bereits registriert haben und noch nicht zum Test eingeladen worden sein: Bitte melden Sie sich noch einmal bei der Hotline! Noch nicht registrierte Personen sollen sich selbst isolieren und sich dringend an der Corona-Hotline: 03591 5251-12121 (Mo-Fr: 9-17 Uhr, Sa./So. 9-12 Uhr) melden.
  • Personen, die aus einem Urlaubsgebiet zurückkehren, das kein Risikogebiet ist, können gern mit der Corona-Hotline Kontakt aufnehmen. Wenn Sie Erkältungssymptome bemerken, verständigen Sie zusätzlich Ihren Hausarzt. Dieser wird entscheiden, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und kann diese auch ausstellen. Der Hausarzt ist außerdem für die Medikamentenverordnung und ggf. zusätzliche therapeutische Maßnahmen zuständig.
  • Personen, die aus einem Urlaubsgebiet zurückkehren, das als Risikogebiet eingestuft ist, nehmen in jedem Fall mit der Corona-Hotline Kontakt auf: Wenn Sie Erkältungssymptome bemerkt haben, verständigen Sie zusätzlich Ihren Hausarzt, dieser soll entscheiden, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und nur er kann diese auch ausstellen. Der Hausarzt ist außerdem für die Medikamentenverordnung und ggf. zusätzliche therapeutische Maßnahmen zuständig. In der Regel ist es so, dass Sie bei Symptomen in eine Quarantäne versetzt werden und je nach Fall ein Abstrichtermin im Gesundheitsamt vereinbart wird.
  • Eine Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für den Arbeitgeber oder generelle Abstriche bei Personen ohne Symptome werden im Gesundheitsamt und auch an anderer Stelle nicht durchgeführt.
  • Sollten Sie Erkältungssymptome haben, ohne dass ein Kontakt zu einem bestätigten Erkrankungsfall bzw. der Aufenthalt in einem Risikogebiet vorangegangen ist, melden Sie sich bitte telefonisch bei Ihrem Hausarzt zur weiteren Diagnostik.
  • Bitte beachten Sie: Nicht jeder Urlaubsrückkehrer befindet sich automatisch in Quarantäne.

Hinweise für Coronavirus-Infizierte und Menschen in Quarantäne

  • Sollte sich der Gesundheitszustand von Personen in Quarantäne verschlechtern, kann zu den Sprechzeiten (Mo-Fr: 9-17 Uhr, Sa-So: 9-12 Uhr) eine Meldung an die Corona-Hotline 03591 5251-12121 erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte den Bereitschaftsdienst 116117
  • Angehörige von Kontaktpersonen, die durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt wurden, sollen den Kontakt zu anderen Personen vorerst für die Dauer der Quarantäne reduzieren. Sie stehen jedoch nicht unter Quarantäne und unterliegen damit auch nicht den strengen Auflagen.
  • Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne sind eine Straftat. Sie können mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Das gilt auch für die mündliche Anordnung des Gesundheitsamtes. Bitte handeln Sie besonnen – Sie gefährden sonst die Gesundheit Ihrer Mitmenschen!
  • Jedoch bitten wir um Beachtung, dass nicht jeder Urlaubsrückkehrer sich automatisch in Quarantäne befindet.