Dresden: Busfahrer muss nicht in U-Haft

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Nach dem schweren Busunglück in der Nacht zum Samstag auf der A4 bei Dresden hat die Staatsanwaltschaft Haftbefehl geben den 44-jährigen Busfahrer beantragt. Der als erfahren geltende Mann soll zu übermüdet gewesen sein, um die Maschine sicher führen zu können. Ihm wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Das Amtsgericht Dresden lehnte den Antrag jedoch ab. Grund dafür: es bestehe keine Fluchtgefahr. Bei dem Unfall kamen 11 Menschen ums Leben – 68 weitere wurden verletzt. [>>Bildergalerie]