Im Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge (SOE) ist ab sofort das Betreten aller Wälder grundsätzlich verboten. Das hat das Landratsamt Pirna in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Grund dafür ist die nach wie vor dramatische Waldbrandsituation in der Sächsischen Schweiz. Einsatzkräfte seien dort gebunden, während auch in anderen Wäldern jederzeit ein Waldbrand ausbrechen könnte. Folgendes ist per Allgemeinverfügung geregelt:
- Das Betreten des Waldes einschließlich aller Waldwege ist untersagt. Es besteht Gefahr für Leib und Leben!
- Vom zeitweiligen Betretungsverbot sind die im § 15 Abs. 2 SächsWaldG genannten Personen und Sachverhalte ausgenommen.
Dies betrifft:
- den Waldbesitzer und die Personen, die im Wald beschäftigt werden,
- zur Jagdausübung Berechtigte,
- Personen bei der Ausführung behördlich angeordneter oder genehmigter Arbeiten,
- Besitzer auf ihrem Grundstück, sofern der Abstand des Feuers zum Wald mindestens 30 Meter beträgt,
- das Anzünden oder Unterhalten von Feuer in einer Anlage, die bau- oder gewerberechtlich genehmigt wurde.
Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung ist unter www.landratsamt-pirna.de/bekanntmachungen.html zu finden.