Das könnte teuer werden. Als am Abend bei der Integrierten Rettungsleitstelle Ostsachsen der Notruf „Waldbrand bei Miltitz“ eingeht, werden sofort die Feuerwehren aus Kamenz, Wiesa, Schmeckwitz und Räckelwitz alarmiert. Von der Staatsstraße S100 hatte ein Autofahrer Flammen und Rauch wahrgneommen, konnte es aber nicht genau lokalisieren. Die Feuerwehrleute rückten mit einem Großaufgebot an, suchten die Umgebung ab. Nach etwa 20 Minuten war der Brandherd ausgemacht: es handelte sich um einen etwa 20×5 Meter großen Haufen von Gartenabfällen unweit eines Feldwegs. Der haufen brannte lichterloh, vermutlich hatte hier jemand mit die Sächsischen Pflanzenabfallverordnung falsch verstanden. Diese sagt zwar aus, dass man vom 1. bis 30. Oktober Grünabfälle verbrennen darf – das aber nur, wenn das Kompostieren und die Entsorgung über die Biotonne oder in einer Grüngutsammelstelle nicht möglich oder nicht zumutbar sind. Außerdem sind Verbennungen nur zwischen 8 und 18 Uhr und nicht länger als zwei Stunden zulässig. Das Feuer bei Miltitz aber muss bereits seit Beginn des Dienstages gebrannt haben. Während die Feuerwehren vor Ort löschten wurde zusätzlich die Feuerwehr Prietitz und der Eigentümer verständigt. Dieser musste mit einem Radlader anrücken und den Haufen auseinanderziehen. Bereits vor zwei Jahren hatte er an dieser Stelle einen Feuerwehreinsatz mit einer ähnlichen Aktion ausgelöst. Auch damals musste er für die Kosten aufkommen. Diese dürften im aktuellen Fall jedoch erheblich höher ausfallen. (JL | RL)