Diskussion um Grünes Blinklicht für Freiwillige Feuerwehrleute

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Im Internet ist erneut eine Diskussion um die Einführung eines grünen Blinklichts für Freiwillige Feuerwehrleute entbrannt. Auslöser war eine Online-Petition, in welcher die Einführung eines grünen Blinklichts gefordert wurde. Schon im Januar 2015 (Beitrag von damals) gab es eine solche Online-Petition mit exakt demselben Text als Inhalt. Damals unterschrieben mehr als 20.000 Menschen für das Grüne Blinklicht, bei der aktuellen Aktion sind es nur knapp über 5.000 Unterschriften. In den sozialen Netzwerken wird unterdessen heiß diskutiert. Doch warum ist diese Angelegenheit so umstritten? Wir klären auf.

Wofür soll das grüne Blinklicht dienen?
Wenn Freiwillige Feuerwehrleute zum Einsatz gerufen werden, dann fahren sie von zu Hause, vom Arbeitsplatz oder wo sie sich auch gerade befinden mit dem Privat-PKW zum Gerätehaus. Dabei haben sie Sonderrechte, sie dürfen also beispielsweise solange sie niemanden gefährden, ein wenig schneller als erlaubt fahren. Doch sie haben keinerlei Wegerechte, es muss also niemand Platz machen und die Feuerwehrleute sind von außen in ihrem privat-PKW ohnehin nicht als Feuerwehr zu erkennen. Es gibt zwar gelbe Dachaufsetzer mit einer entsprechenden Aufschrift, doch diese garantieren einem keine freie Fahrt. Deshalb möchten einige Kameraden nun ein grünes Blinklicht einführen, damit andere Autofahrer die Einsatzkraft früher wahrnehmen und Platz machen können. In Teilen der USA gibt es dieses Konzept bereits, dort ist das Feuerwehrwesen mit dem hier in Deutschland aber ohnehin nicht vergleichbar.

Warum ist das keine gute Idee?
Abgesehen davon, dass die Farbe „grün“ im deutschen Straßenverkehr als Signalfarbe für „Freie Fahrt“ üblich ist, könnte es noch andere Konflikte geben. Viele Autofahrer sind schon von Blaulicht und Martinhorn überfordert und können nicht richtig reagieren, wenn sich ein Einsatzfahrzeug nähert. Wie mag das wohl sein, wenn dann noch ein bislang unbekanntes grünes Blinklicht auf den Straßen zu sehen ist? Zudem kann es bei übermütigen Feuerwehrleuten auch das Gefühl eines „Freifahrtscheines“ auslösen und es droht die Gefahr, dass sich die Einsatzkraft überschätzt und eine risikoreichere Fahrweise an den Tag legt. Außerdem fehlt einem Großteil der Kräfte die Erfahrung und Ausbildung als Einsatzfahrer. Denn eine Fahrt mit Blinklicht ist mit großen Risiken verbunden. Unfälle wären vorprogrammiert. Und hinzu kommt noch die Gesetzeslage, die ein grünes Blinklicht gar nicht vorsieht und den Feuerwehrleuten auf dem Weg zum Gerätehaus auch gar keine Wegerechte einräumt.

Spart man mit Blinklicht wirklich so viel Zeit ein?
Dass man mit sogenannten Sondersignalen Zeit einspart, bedarf keiner Diskussion. Nicht umsonst nutzen Feuerwehr und Rettungsdienste seit Jahrzehnten das bewährte Blaulicht und Folgetonhorn. Doch wie ist das bei den Freiwilligen Feuerwehrleuten auf dem Weg zum Gerätehaus? Kann ein grünes Blinklicht hier einen so großen Zeitvorteil schaffen, dass sich das Risiko lohnt? In Deutschland sind Feuerwehrgerätehäuser in der Regel so stationiert, dass sie von den Kameraden gut und schnell zu erreichen sind. Ausnahmen kann es immer wieder geben, beispielsweise durch Staus oder Baustellen. Doch allgemein betrachtet dürfte es sich nur um ein paar Sekunden handeln, welche man mit einem grünen Blinklicht sparen würde, sofern andere Autofahrer es als solches auch wahrnehmen würden.

Was ist die Alternative?
Als Alternative für das grüne Blinklicht kann weiterhin der gelbe Dachaufsetzer mit der Aufschrift „Feuerwehr im Einsatz“ genutzt werden. Dieser ist in unbeleuchteter Form auch zulässig und dürfte für wenig Irritierung bei anderen Verkehrsteilnehmern sorgen. Viele Autofahrer kennen das Schild bereits und machen entsprechend Platz, wenn es möglich ist. Doch man sollte beachten, dass dieser Dachaufsetzer eben keine Wegerechte einräumt, sondern nur ein kleines Hilfsmittel ist. Ein Blaulicht wird es für Freiwillige Feuerwehrleute schon aus Sicherheitsgründen nicht geben. In einigen Bundesländern gibt es Regelungen, wonach Führungskräfte ihre Fahrzeuge mit Blaulicht und Folgetonhorn ausstatten und dieses im Einsatz auch nutzen dürfen. Großflächig und auch für die Mannschaft wird sich dies aber nicht durchsetzen. 

Fazit:
Bei bestimmten Einsätzen kann es auf jede Sekunde ankommen. Doch die Fahrt zum Feuerwehr-Gerätehaus ist nicht ganz ungefährlich. Der Zeitvorteil eines grünen Blinklichtes rechtfertigt nicht die erhöhten Risiken. Zudem ist die gesetzliche Lage recht eindeutig: ein grünes Blinklicht hat keinerlei Bedeutung im Straßenverkehr und kann auch nicht ohne weiteres eingeführt werden.