So geht man richtig mit Silvesterfeuerwerk um

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Morgen startet der Verkauf von Silvesterfeuerwerk in ganz Deutschland. Damit verbunden sind leider immer wieder Unfälle und Brände, die auf unsachgemäßen Umgang mit der Pyrotechnik zurückzuführen sind. Wir möchten euch an dieser Stelle ein paar Tipps geben, wie ihr sicher ins neue Jahr böllern könnt.

Nicht nur beim Umgang mit dem Feuerwerk sollte man auf wichtige Details achten, sondern schon beim Kauf! Denn es ist wichtig, dass das erworbene Feuerwerk mit einem CE-Gütesiegel, einer 4-stelligen Registriernummer und einem Zulassungszeichen versehen ist. Alles andere ist nicht nur gefährlich, sondern auch verboten und kann empfindliche Strafen mit sich bringen, wenn man beim Erwerb, der Erfuhr, dem Aufbewahren oder dem Handeln damit erwischt wird. Die Polizei rät: „Bitte kaufen Sie keine ungeprüften Feuerwerkskörper aus dem Ausland, auf Märkten oder Festen. Achten Sie im Internet darauf, den Erwerb nur über seriöse und geprüfte Online-Shops zu tätigen.“

Immer wieder kommen einzelne, selbsternannte Feuerwerker auf die Idee, sich selbst ihre Batterien oder Böller zu basteln. Die Herstellung eigener Feuerwerkskörper ist jedoch extrem gefährlich und zudem streng verboten! Eigens hergestellte Knaller unterliegen dem Waffengesetz und gelten als Sprengvorrichtung.

Das Feuerwerk darf erst in der Silvesternacht gezündet werden. Grundsätzlich ist es erlaubt, seine Böller vom 31. Dezember um 0:00 Uhr bis zum 1. Januar um 24:00 Uhr zu zünden. Die genauen Zeiten können jedoch zwischen den Gemeinden und Städten leicht abweichen. Vor dem Zünden sollte man sich unbedingt kundig machen, ob am geplanten Zündplatz überhaupt Feuerwerk erlaubt ist. In manchen Städten gibt es Bereiche, in denen Feuerwerkskörper aufgrund hoher Brandgefahr untersagt sind. Generell ist es verboten, in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen Silvesterknaller zu zünden.

Beachtet beim Zünden des Feuerwerkes die Gebrauchsanweisungen. Beim Abbrennen sollte zudem immer die Umgebung im Auge gehalten werden, gerade wenn Kinder dabei sind können schnell unvorhergesehene Dinge passieren. Ein Balkon ist grundsätzlich kein geeigneter Ort für die Verwendung von Feuerwerkskörpern, insbesondere nicht zum Starten von Raketen. Feuerwerkskörper sollte man nie auf Personen, Tiere, Gebäude, Fahrzeuge oder brennbare Gegenstände werfen. Ebenso gilt: Finger weg von sogenannten „Blindgängern“ – liegen lassen und keinesfalls versuchen, diese erneut zu zünden! Beim Verlassen der Wohnung stets die Fenster schließen, damit keine Brände durch Feuerwerk ausgelöst werden können.

Am Neujahrstag bleiben nach der großen Böllerei meist Berge an Müll und Feuerwerksresten übrig. Jeder sollte so viel Anstand haben, den von ihm verursachten Müll auch zeitnah selbst wieder wegzuräumen.

Das gesamte Team vom Blaulicht-Magazin wünscht euch allen einen guten und vor allem sicheren Rutsch ins neue Jahr! 🙂