Ostsachsen: Teurer Frühstart bei LKW-Fahrern

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Die Änderungen der sogenannten Flensburger Punktereform haben am Donnerstag und Sonntag insgesamt zwölf Berufskraftfahrer unmittelbar an der eigenen Geldbörse zu spüren bekommen. Sie hatten gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot verstoßen. Streifen des Autobahnpolizeireviers stoppten die Lastzüge auf der BAB 4 zwischen Hermsdorf und der Landesgrenze zu Polen. Auf die Fahrer kommen nun 120 Euro statt der bisher 75 Euro Bußgeld zu, zudem auch ein Punkt in der Flensburger Kartei. Auch die verantwortlichen Disponenten oder Halter der Lkw werden in die Pflicht genommen. Ihnen droht ein Bußgeld von 570 Euro. Die Polizisten untersagten den Lenkern die Weiterfahrt bis zum offiziellen Start um 22:00 Uhr.
Nutzfahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht oder Nutzfahrzeuge mit einem Anhänger unterliegen an Sonn- und Feiertagen zwischen 00:00 Uhr und 22:00 Uhr einem generellen Fahrverbot, nicht nur auf Autobahnen. Dieses betrifft auch als Lkw zugelassene Kleintransporter oder Pkw, wenn sie schwerer als 7,5 Tonnen oder mit einem Anhänger unterwegs sind. Von dieser Regelung sind unter gewissen Voraussetzungen Ausnahmen möglich. Betroffene Halter können Genehmigungen über ihre jeweilige Zulassungsbehörde beantragen.