Fehlende Polizeikräfte: Feuerwehr wird um Amtshilfe gebeten

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Die Corona-Situation und der Lockdown sorgen vielerorts für Frust und Unmut. Immer häufiger gehen die Menschen auf die Straße, um gegen Auflagen und Vorschriften zu demonstrieren. Da Versammlungen unter den aktuellen Bedingungen nur schwer umzusetzen sind, finden die Demos immer mehr in Form von Autokorsos statt. Um diese abzusichern, ist die Sächsische Polizei nahezu täglich mit allen verfügbaren Kräften im Einsatz. Straßen müssen gesperrt werden, an Kreuzungen wird der Verkehr geregelt. Fahrzeuge müssen voraus und hinterherfahren, weitere Kräfte sichern die Umgebung vor Gegendemonstranten. Der Aufwand ist so enorm, dass für den alltäglichen Streifendienst nun kaum noch Kräfte verfügbar sind. Hinzu kommt der aktuelle Krankenstand, der die Polizei Sachsen nun zu einer Ausnahmeregelung gebracht hat.

„Die Sicherheit unserer Bürger liegt uns am Herzen. Die aktuelle Situation hat uns leider dazu gezwungen, ein seltenes aber notwendiges Mittel anzuwenden, um diese Sicherheit weiterhin zu gewährleisten“, so ein Sprecher des sächsischen Polizeipräsidenten am Donnerstagmorgen in einer digitalen Pressekonferenz. Seinen Angaben zufolge habe man ein Amtshilfeersuchen an die Mitglieder des Sächsischen Städte- und Gemeindetages gestellt. Demnach bitte man die Kommunen, Feuerwehrkräfte für den Polizeivollzugsdienst zur Verfügung zu stellen. Die Kameradinnen und Kameraden sollen dann im Streifendienst aktiv werden und zu alltäglichen Einsätzen gerufen werden können. Eine entsprechende Klausel im sächsischen Polizeigesetz (SächsPolG) räumt den Feuerwehrleuten dafür sogar die gleichen Rechte ein, wie Polizeibeamten.

Gegenwärtig würden in den Städten und Gemeinden noch Freiwillige gesucht. Sollten sich nicht genug Kräfte auf Freiwilligenbasis finden, könne man die Kameradinnen und Kameraden auch zum Dienst verpflichten. Ab dem 15. April sollen dann die ersten Streifendienste der Feuerwehrleute stattfinden.