Taubenheim: Verfolgungsjagd nun aufgeklärt

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Ein 29-Jähriger hat sich am späten Mittwochnachmittag in Taubenheim eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert. Er war zusammen mit einem 16-jährigen Beifahrer in einem Pkw Suzuki auf der Schluckenauer Straße unterwegs, als er in eine allgemeine Polizeikontrolle geriet. Ohne auf das Anhaltesignal der Beamten zu reagieren, gab der Fahrzeugführer Gas und floh in Richtung Bautzen. Ein Polizist konnte sich nur durch einen Sprung zur Seite vor dem Fahrzeug retten. An diesem waren Bautzener Kennzeichen angebracht, die eigentlich an einen Nissan gehörten und erst am 24. August als gestohlen gemeldet worden waren.
Die Polizeistreife nahm die Verfolgung auf, welche über die B 98, die Taubenheiner und schließlich die Sohländer Straße führte. Hier geriet der Suzuki aufgrund überhöhter Geschwindigkeit in einer Linkskurve mit dem rechten Vorderrad an einen Bordstein, so dass der Reifen platzte. Der Fahrer setzte dennoch seinen Weg fort. Im Zumpeweg hielt der Pkw kurz an, der Beifahrer stieg aus und rannte davon. Der Suzuki-Fahrer gab wieder Gas und steuerte über eine Wiese, bis das Auto schließlich im Straßengraben der Böhmische Straße zum Stillstand kam. Der 29-Jährige flüchtete zu Fuß, konnte aber kurze Zeit später dank der Unterstützung und Hinweise mehrerer Bürger und Anwohner in einem Grundstück der Sohländer Straße ergriffen und vorläufig festgenommen werden. Sein 16-jähriger Begleiter stellte sich gegen 18:10 Uhr den suchenden Polizisten.
Warum der 29-jährige Fahrer vor der Polizeikontrolle geflohen war, wurde schnell offenbar: Die am Suzuki angebrachten Kennzeichen waren gestohlen, auch die Besitzverhältnisse des Pkw sind noch nicht abschließend geklärt. Zudem hat der Mann keine Fahrerlaubnis. Dafür existiert für ihn aber ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichtes Görlitz, so dass er noch heute dem Haftrichter vorgeführt wird.
Trotz des Hinweises, dass der Fahrer im Besitz von Drogen sei sowie dem Einsatz eines Rauschgiftspürhundes fanden die Ermittler keine Betäubungsmittel bei dem Tatverdächtigen oder im Pkw. Er wird sich dennoch unter anderem wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, des Diebstahls von Kennzeichen und womöglich auch des Autos sowie wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen. Der 16-jährige Beifahrer wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seinen Eltern übergeben. (PD Görlitz)