Sachsen: Blitzer- und Radarwarner bald erlaubt?

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Der Freistaat Sachsen hat zur morgigen Sitzung des Verkehrsausschusses des Bundesrates einen Änderungsantrag zur Reform des Verkehrszentralregisters und Punktesystems eingereicht. Danach soll es zukünftig für das Mitführen und Betreiben sogenannter Blitzerwarner keinen Punkt mehr geben. Der aktuelle Verordnungsentwurf sieht vor, das Mitführen oder die Nutzung sogenannter Blitzerwarner oder Radarwarngeräte beim Führen eines Kraftfahrzeugs wie bisher mit einem Punkt zu bewerten.
„Vorrangiges Ziel ist und bleibt die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Aus unserer Sicht widerspricht diese Regelung der Zielstellung der Reform, das Register auf die Eintragung von Verstößen zu beschränken, die tatsächlich direkt relevant für die Verkehrssicherheit sind“, so der sächsische Verkehrsminister Sven Morlok (FDP).
Durch die am 12.12.2012 durch das Bundeskabinett beschlossene Reform soll das Verkehrszentralregister und Punktesystem transparenter, gerechter und einfacher werden. Punkte im Verkehrszentralregister soll es künftig nur noch bei Verstößen geben, die für die Verkehrssicherheit unmittelbar relevant sind. Aus Sicht des sächsischen Verkehrsministeriums tragen die sogenannten Blitzerwarner zu mehr Verkehrssicherheit bei. Die Verkehrsteilnehmer werden auf Kontrollen und damit auf besonders gefährliche Stellen gezielt aufmerksam gemacht und reduzieren ihre Geschwindigkeit. Darüber hinaus verhindern Radarwarner auch das abrupte Bremsen beim Erkennen von Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen, das häufig Ursache von Auffahrunfällen ist.
Aktuell gibt es auch Überlegungen, das verbotswidrige Betreiben oder betriebsbereites Mitführen von Radarwarngeräten gänzlich zu legalisieren. Eine entsprechende Änderung der StVO wäre eine überfällige Anpassung des Rechts an die Realität, da kaum kontrollierbar ist, ob jemand auf seinem Handy eine Blitzer-App installiert hat oder das Navigationsgerät entsprechende Warnungen abgibt.
[Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr]