Sachsen: Privatisierung der Polizeibekleidung

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Eine Arbeitsgruppe im Innenministerium ist damit beauftragt, den Bekleidungsservice für die sächsische Polizei in die Privatisierung zu überführen. Die Grundsatzentscheidung dazu war bereits im vergangenen Jahr gefallen. Innenminister Ulbig: „Die Uniform gehört untrennbar zur Polizei. Deshalb muss die Polizei die Anforderungen an ihre Bekleidung selbst bestimmen, deren Beschaffung ist aber reine Logistik und keine Polizeiaufgabe. Die Privatisierung dient auch dazu, die Polizei von sachfremden Aufgaben zu befreien.“ Der Sächsische Rechnungshof hatte die Privatisierung empfohlen. Private Gutachter waren zu demselben Ergebnis gekommen. Zudem wird sich die sächsische Polizei noch stärker auf ihre Kernaufgaben in der Gefahrenabwehr, der Strafverfolgung und der Verkehrssicherheitsarbeit konzentrieren. Im Wege der Ausschreibung soll nun ein privater Anbieter gefunden werden, der neben dem Einkauf auch die Bedarfserhebung sowie die zeitnahe und bedarfsgerechte Lieferung übernimmt. (SMI)