Neun Jahre Haft für Kirchen-Brandstifter von Großröhrsdorf

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Mike H. soll die Stadtkirche von Grorßöhrsdorf im August 2023 angezündet haben. Foto: Montage/Rico Löb/re. Torsten Zange

Der Kirchen-Brandstifter von Großröhrsdorf muss neun Jahre hinter Gitter. Das hat gestern das Landgericht in Bautzen entschieden. Der Angeklagte Mike H. soll im August 2023 die Stadtkirche von Großröhrsdorf angezündet haben, was letztendlich zur vollständigen Zerstörung des historischen Gebäudes führte.

Der Täter soll mit dem Fahrrad in der Nacht zum 4. August 2023 zu der Kirche gefahren sein und dort gegen 1:30 Uhr ein Fenster an der Nordseite des Gebäudes eingeschlagen haben. Durch dieses Fenster habe Mike H. dann eine unklare Menge Benzin in das Innere der Kirche gegossen. Anschließend soll er dieses Benzin mit einem brennenden Stück Stoff oder Papier entzündet haben. Es kam zu einer Verpuffung, bei der sich Mike H. offenbar Verletzungen im Gesicht durch Glassplitter zuzog, außerdem erlitt er leichte Verbrennungen an den Augenbrauen. Eine Überwachungskamera von einem Nachbargrundstück soll zeigen, wie der Täter aus der augenscheinlichen Verpuffung flieht und sich in Richtung des Friedhofes entfernt. Der Brandstifter soll dann wieder mit dem Fahrrad nach Hause gefahren sein und am nächsten Tag mehrere hundert Kilometer zu einem Bekannten gereist sein.

Die Polizei kam recht schnell auf Mike H. als einen der Tatverdächtigen. Der Mann wurde zeitweise observiert, den Ermittlern fielen die Verletzungen auf, die schnell mit dem Brand in Verbindung zu bringen waren. Eine Woche nach dem verheerenden Feuer wurde Mike H. festgenommen und zur Vernehmung ins Polizeirevier gebracht. Dort legte er bis in die Nacht des 12. August ein Geständnis ab, welches er später vor Gericht wieder zurückzog. Sein Anwalt kritisierte die Vorgehensweise der Polizei, man habe zu viel Druck auf Mike H. ausgeübt, er sei übermüdet gewesen und habe keine Möglichkeit gehabt, einen Anwalt hinzuzuziehen. Während des Prozesses wurde deutlich, dass Mike H. einen Anwalt ablehnte und eine Übermüdung oder verbotene Verhörmethoden auszuschließen sind.

Da es sich bei der Kirche um eine Religionsstätte handelt, sieht das Strafgesetzbuch bei einer Brandstiftung eine Verschärfung des Tatvorwurfs vor, sodass sich der Angeklagte für eine schwere Brandstiftung verantworten musste. Dafür kann es zwischen 1 und 15 Jahren Haft geben. Das Gericht wog sorgfältig ab und entschied sich auf die Forderung der Staatsanwaltschaft einzugehen. Der Richter sprach eine Freiheitsstraße von neun Jahren aus. Der Verteidiger von Mike H. kündigte einigen Medien gegenüber jedoch an, gegen dieses Urteil in Revision zu gehen.