Eine 62-Jährige aus Zittau hatte in Ihrem Urlaub in Montenegro eine unliebsame, aber vermeidbare Begegnung mit der dortigen Polizei, welche der Frau einen kurzen, bewachten Aufenthalt in einem Polizeirevier bescherte. Sie hatte sich gegenüber Grenzbeamten mit einem Personalausweis ausgewiesen, der in den polizeilichen Systemen in Fahndung stand.
Was war geschehen?
Die Frau hatte im Jahr 2010 der Polizei diesen Personalausweis als verloren gemeldet. Daraufhin wurde das Dokument in den internationalen Fahndungslisten eingetragen, um einen Missbrauch des Ausweises durch Fremde zu unterbinden. Als die 62-Jährige genau diesen Ausweis dann aber wiedergefunden hatte, teilte sie das der Polizei nicht mit. Mit bestem Gewissen wies sie sich nun in dem Reiseland gegenüber der Polizei aus. Doch dort bemerkte man schnell, dass das genutzte Dokument in Fahndung stand. Um den Sachverhalt und die Identität der Person zweifelsfrei zu klären, wurde sie gebeten, mit zum Polizeirevier zu kommen.
Dort wurde im Rahmen eines internationalen Rechtshilfeersuchens an die Polizei in Zittau der Sachverhalt geklärt und die Identität der 62-jährigen den montenegrinischen Behörden zweifelsfrei bestätigt. Diese Prozedur dauerte jedoch mehrere Stunden, in der die Frau ihren Urlaub auf ganz andere Art als gedacht verbringen musste.
Die Polizei rät zum sorgsamen Umgang mit behördlichen Dokumenten wie Ausweispapieren oder Führerscheinen. Etwas zu verlieren ist menschlich, etwas wiederzufinden umso schöner. Aber in jedem Fall sollten die zuständigen Behörden in beiden Fällen darüber informiert werden. (PD Görlitz)