Unterlassene Hilfeleistung ist eine Straftat!

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Dramatische Szenen am Samstag Nachmittag auf einer Kreisstraße zwischen Preuschwitz und Grubschütz im Landkreis Bautzen. Hinter eine Bergkuppe hatte sich ein PKW überschlagen. Eine Zeugin hielt an und wählte den Notruf. Die Verletzten lagen neben dem völlig zertrümmerten Fahrzeug. Nur zwei Minuten nach dem Unfallhergang kam zufällig einer unserer Blaulicht-Paparazzo-Fotografen am Unglücksort vorbei. Sofort bewaffnete er sich mit Erste-Hilfe-Material und kümmerte sich um die Fahrzeuginsassen. Durch die Zeugin wurde gemeinsam mit einer weiteren Frau die Straße abgesichert. Dennoch fuhren zahlreiche Autofahrer einfach weiter. Selbst auf Wink- und Rufzeichen reagierten viele nicht. Als unser Fotograf noch einmal zum Auto rannte, um eine Decke zu holen, wurde er sogar beinahe angefahren. Auch hier gab der Autofahrer im Anschluss einfach Gas.  Nur mit Mühe gelang es den Ersthelfern, sich um die beiden Verletzten bis zum Eintreffen der Rettungskräfte zu kümmern. Unterlassene Hilfeleistung ist eine Straftat. Nachzulesen unter §323c im Strafgesetzbuch.  Wer bei Unglücksfällen nicht hilft, kann mit Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder hohen Geldstrafen belangt werden. Und helfen bedeutet nicht immer selbst Hand anlegen. Das Bereitstellen eines Sanikastens oder eines Warndreiecks kann schon viel bringen, ebenso die Frage, ob denn schon der Rettungsdienst verständigt sei. Doch das war heut nicht der Fall. Traurig. (RL)