In Sachsen gilt nun die Rauchmelderpflicht. Was heißt das?

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In Sachsen gilt seit 1.1.2024 die Rauchmelderpflicht.

Seit dem 1. Januar 2024 ist in Sachsen die Rauchmelderpflicht auch für Bestandsbauten in Kraft getreten. Diese Regelung, die Teil der geänderten Sächsischen Bauordnung (SächsBO) ist, erweitert die bisherige Pflicht, die bereits für Neu- und Umbauten galt. Entscheidend ist hierbei, in welchen Räumen Rauchmelder installiert werden müssen: Sie sind in allen Schlaf- und Kinderzimmern erforderlich, da in diesen Räumen das Risiko besteht, dass schlafende Personen im Falle eines Brandes nicht rechtzeitig gewarnt werden. Dies schließt alle Zimmer ein, in denen üblicherweise geschlafen wird, wie beispielsweise Gästezimmer. Ebenso müssen Rauchmelder in Fluren angebracht werden, die als Rettungswege dienen, um eine frühzeitige Erkennung und Nutzung von Fluchtwegen im Brandfall zu gewährleisten. In einigen Fällen kann es auch notwendig sein, Rauchmelder in weiteren Aufenthaltsräumen zu installieren, abhängig von der spezifischen Struktur und Nutzung der Wohnung oder des Hauses.

Für den Einbau der Rauchmelder sind in der Regel die Eigentümer der Wohnimmobilien verantwortlich, unabhängig davon, ob es sich um selbst genutztes oder vermietetes Eigentum handelt. Sollte ein Vermieter noch keinen Rauchmelder installiert haben, können Mieter ihn darauf hinweisen und zur Installation auffordern. Die Kosten für den Einbau können variieren: Einige Vermieter übernehmen diese selbst, andere wiederum legen sie als Modernisierungskosten auf die Mieter um.

Rauchmelder sind jedoch nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern vor allem lebensrettende Geräte. Besonders nachts sind sie essentiell, da unsere Sinne wie Sehen, Schmecken oder Riechen im Schlaf nicht funktionieren. Einzig das Gehör bleibt aktiv. Bereits drei bis vier tiefe Atemzüge des giftigen Rauches können zur Bewusstlosigkeit führen, mit möglicherweise tödlichen Folgen. Der laute Alarm eines Rauchmelders kann daher entscheidend sein, um rechtzeitig aufzuwachen und sich in Sicherheit zu bringen.

Beim Kauf von Rauchmeldern sollte darauf geachtet werden, dass diese der Norm DIN 14604 entsprechen und ein CE-Kennzeichen mit Prüfnummer tragen. Sie sind in Baumärkten, im Elektrofachhandel sowie bei Sicherheitsunternehmen oder Brandschutzfirmen erhältlich.

Ein wichtiger Hinweis: In Sachsen werden keine behördlichen Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Rauchmelderpflicht durchgeführt. Sollte jemand vorgeben, dies zu tun, könnte es sich um einen Betrüger oder Dieb handeln.

Im Schadensfall jedoch, wenn es zu einem Brand kommt und die Rauchmelderpflicht nicht eingehalten wurde, können juristische Konsequenzen folgen, insbesondere wenn Personen zu Schaden kommen oder im schlimmsten Fall sterben.