Was waren das doch für schier endlose Diskussionen, als die Feuerwehr Pulsnitz im vergangenen Jahr sieben Mal zu Einsätzen ausgerückt war, bei denen es um Schwäne ging. Mal saßen die Jungtiere in einer Baustelle fest, mal attackierte ein aggressives Tier Passanten, mal wurde ein verirrtes Jungtier zurück zum Teich gebracht und zuletzt flogen zwei Schwäne in eine Stromleitung. Von den weißen Vögeln können die Kameraden in Pulsnitz also schon fast ein Lied singen. Ähnlich ging es Anfang des Jahres der Feuerwehr Sohland an der Spree. Hier hatte jemand einen regungslos auf dem Eis sitzenden Schwan beobachtet. In der Annahme, das Tier wäre festgefroren, rief man die Feuerwehr. Und auch hier kam es im Nachgang zu allerhand Diskussionen in den sozialen Netzwerken. Wieso fährt die Feuerwehr mit 21 Kameraden und fünf Fahrzeugen zu so einem Einsatz raus? Warum braucht man wegen einem Schwan Blaulicht und Martinshorn? Wer bezahlt den Einsatz? Wieso übernimmt die Feuerwehr überhaupt solche Aufgaben? Wir haben uns beim Deutschen Feuerwehrverband umgehört und können diese Fragen beantworten.
Im sächsischen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetzt (sächs. BRKG) ist geregelt, welche Aufgaben die Feuerwehr zu erfüllen hat. Hier steht, dass neben dem vorbeugenden und operativen Brandschutz auch technische Hilfeleistungen zu den Aufgaben der Feuerwehr zählen. Konkret heißt es im §2 Abs. 1: „Technische Hilfe ist die Hilfeleistung für Menschen, Tiere, Sachwerte und die Umwelt […]“. Besteht also der Verdacht, Leib und Leben eines Tieres seien in Gefahr, dann können und müssen Feuerwehrleute handeln. Alarmiert werden sie in der Regel durch die jeweilige Leitstelle. Hier ist eine sogenannte Alarm- und Ausrückeordnung hinterlegt, die festlegt, welche Feuerwehr mit welchen Fahrzeugen im Alarmfall ausrückt. Und hier wird auch festgelegt, ob Blaulicht und Martinshorn genutzt werden dürfen. Per Fax wird dies den Einsatzkräften mitgeteilt. Stellt sich vor Ort heraus, dass dem Tier nichts passiert ist, wie auf dem Sohlander Stausee, dann muss der Anrufer natürlich nicht für die Kosten aufkommen. Es bestand der Verdacht, das Tier wäre in Gefahr und dieser reicht aus, um den Einsatz auszulösen. Schließlich kommt es ab und an auch mal vor, dass Jungtiere auf dem Eis festfrieren. Die Kosten, wie Diesel, Lohnausfall der ehrenamtlichen Kräfte und gegebenenfalls Material, trägt in dem Fall die Kommune. Und warum rücken gleich mehr als 20 Mann aus? Die Anwort: Um sich dem vermeintlich verletzten Tier auf dem Eis zu nähern braucht es neben spezieller Ausrüstung auch genügend Leute, die für eine Eigensicherung sorgen. Sollte jemand einbrechen, muss gewährleistet sein, dass er sofort gerettet werden kann. Führungsräfte, Maschinisten, verschiedene Trupps – jeder hat seine Aufgabe in so einem Einsatz.
Und trotz aller Vorschriften, Gesetze oder Richtlinien: Feuerwehr ist Ehrensache. Hier hilft man wo man kann. Auch einem Schwan.