Betretungsverbot für die Sächsische Schweiz!

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Mit einer Allgemeinverfügung hat die untere Forstbehörde des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ein Betretungsverbot für den Nationalpark Sächsische Schweiz verhängt. Ab sofort ist es somit nicht erlaubt, zwischen 21 Uhr abends und 6 Uhr morgens  den Wald zu betreten. Tagsüber ist es zudem nicht gestattet, die offiziellen Waldwege zu verlassen. Ausgenommen davon sei der Aufenthalt in den ausgewiesenen Trekkinghütten des Forststeigs, sofern diese vor 21:00 Uhr erreicht würden. Grund für diese Maßnahmen ist die hohe Waldbrandgefahr. Weitere Infos dazu gibt es unter der Seite des Landratsamtes: https://www.landratsamt-pirna.de/47938.htm