Das Landratsamt Bautzen informiert: Gegenwärtig herrscht im Gebiet der Waldbrandgefahrenklasse A (nördliches Kreisgebiet) höchste Waldbrandgefahr: Waldbrandgefahrenstufe 5. In den kommenden Tagen ist keine Entwarnung zu erwarten. Die derzeit vorhandenen starken Ostwinde, die zusätzlich für Trockenheit sorgen, beinhalten außerdem die Gefahr, dass sich Brände durch sie sehr schnell ausbreiten können. Bis zum heutigen Tage gab es bereits 10 Waldbrände mit einer Fläche von insgesamt etwa 2,5 ha. Das ist mehr als im schon extremen vergangenen Jahr zu diesem Zeitpunkt. Über die Osterfeiertage gab es 6 Waldbrände im Landkreis. Bei einigen muss von Brandstiftung ausgegangen werden.
Das sollte beachtet werden:
Das Betreten der Wälder ist auch bei Waldbrandgefahrenstufe 5 erlaubt. Fast alle Bürger wissen um die Waldbrandgefahr in der Region und verhalten sich entsprechend. Wer einen Brand entdeckt, sollte diesen schnellstmöglich über die 112 melden, bevor mit eventuellen Löschversuchen begonnen wird. Im Wald besteht absolutes Rauchverbot. Darüber hinaus besteht Fahrverbot in den Wäldern. Zufahrten dürfen nicht durch parkende Autos blockiert werden. Autos müssen so abgestellt sein, dass von ihnen keine Brandgefahr ausgeht.
Wie erfolgt die Waldbeobachtung:
Durch den Landkreis werden die Wälder von Feuerwachtürmen aus beobachtet, um Brände schnell zu erkennen. Ein Teil der Türme ist mit Personal besetzt, weitere Türme sind mit dem automatischen Waldbrandfrüherkennungssystem ausgerüstet. Die Daten der Kameras werden per Richtfunk in die Integrierte Regionalleitstelle Ostsachsen übermittelt und durch Forstpersonal ausgewertet. Bei Waldbränden erfolgt dann sofort die Alarmierung der Feuerwehren.
Erläuterung zu den Waldbrandgefahrenklassen:
Im Landkreis gibt es 3 Waldbrandgefahrenklassen (A, B, C). Die Waldbrandgefahrenklasse A umfasst den nördlichen Landkreis mit Sandböden und ausgedehnten Kiefern-wäldern sowie geringen Jahresniederschlägen. Der mittlere Bereich gehört zur Wald-brandgefahrenklasse B und umfasst die südlich angrenzenden Gebiete mit der Heide- und Teichlandschaft. Das Hügel- und Bergland mit geringer Waldbrandgefahr und deutlich höheren Niederschlägen gehört zur Waldbrandgefahrenklasse C.
Für die Waldbrandgefahrenklassen werden durch den Deutschen Wetterdienst Waldbrandgefahrenstufen ermittelt. Diese werden täglich am Morgen bekanntgegeben. Aktuell können die Angaben des Deutschen Wetterdienstes unter http://www.mais.de/php/sachsenforst.php abgefragt werden.