Grünes Blinklicht für Freiwillige Feuerwehrleute?

1095

Im Internet ist in den vergangenen Tagen eine große Debatte über die Sonderrechte von freiwilligen Feuerwehrleuten ausgebrochen. Viele Kameraden fühlen sich im Einsatzfall auf dem Weg zum Gerätehaus mit ihrem privaten PKW nicht genug von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen. Zwar haben Freiwillige Feuerwehrleute bei einem Alarm Sonderrechte, wie es auch im §35 der StVO geregelt ist, jedoch ist die Ausübung dieser Sonderrechte nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gestattet. Andere Autofahrer können schließlich nicht erkennen, welcher Privat-PKW einem Feuerwehrmann gehört – und dass dieser gerade auf schnellstem Wege zu seinem Feuerwehrdepot muss, um dort auf das rote Auto umzusteigen.
Viele ehrenamtliche Helfer nutzen gelbe Schilder mit der Aufschrift „Feuerwehr im Einsatz“. Diese können nützlich sein, da man nun eher als Feuerwehr wahrgenommen wird. Doch sie zwingen keinen Autofahrer, dem Feuerwehrmann Platz zu machen. Denn das sogenannte „Wegerecht“ muss ein Kraftfahrer nur einräumen, wenn sich ein Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nähert. Da das für private PKW aber nicht zugelassen ist, hat sich Feuerwehrmann Niklas Schneider überlegt, etwas ähnliches einzuführen. So, wie es laut seinen Angaben in den USA bereits Standard sei, sollten Feuerwehrleute doch ihre PKW mit grünen Blinklichtern ausstatten. Diese sollen dann die Sonder- und Wegerechte der Kameraden anzeigen und für eine freie Fahrt sorgen. Um das Vorhaben auch gesetzlich durchzusetzen, hat Schneider bereits eine Online-Petition gestartet – und ist damit auf harte Kritik gestoßen. Auf dem Internetportal openpetition.de wird heiß diskutiert. Schließlich geht es hier nicht nur um die Sicherheit der Feuerwehrleute, sondern auch die der anderen Verkehrsteilnehmer. Ein grünes Blinklicht könne nicht gewährleisten, dass man auch wirklich gesehen werde. Außerdem gebe es dem Feuerwehrmann „eine nicht vorhandene Sicherheit […] und führe zu einer noch schnellerern, risikobehafteten Fahrweise“, so ein Nutzer der Petitionswebsite. Viele User begründen ihre Kontra-Argumente damit, dass selbst die Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinhsorn schon gefährlich unterwegs seien. Wenn dann noch Fahrzeuge mit grünem Blinklicht umher rasen, könne die Situation ganz eskalieren. Autofahrer würden überfordert sein oder Unfälle wären das Resultat.
Der Deutsche Feuerwehrverband sieht das ähnlich. „Wir sehen gegenwärtig keinen Anlass, um etwas an der Gesetzeslage zu ändern“, so Pressepsrecherin Silvia Darmstädter gegenüber Blaulicht-Paparazzo. Man sollte die Sache realisitsch sehen. Es gehe schließlich nicht um 20 Minuten, die man im Einsatzfall spart, sondern lediglich um ein paar Sekunden. Führungskräfte legen in Brandschutzbedarfsplänen fest, welche Zeiten eingehalten werden müssen und wissen, wo ihre Feuerwehrleute wohnen und arbeiten und wie lange sie zum Gerätehaus brauchen. Danach richten sich auch die Alarmierungen der Leitstelle. So würde tagsüber, wenn die Feuerwehrleute arbeiten sind, sowieso anders alarmiert, als nachts, wenn jeder zu Hause ist und die Straßen frei sind. „Das Ganze ist ja auch eine Gruppenangelegenheit. Ein Feuerwehrmann kann durch seine Fahrweise zwar schnell am Gerätehaus sein – muss dort aber sowieso noch auf seine Kameraden, wie zum Beispiel den Maschinisten warten, die eben nicht ganz so schnell wie er sind“, so Darmstädter weiter. Sie appeliert an die Feuerwehrleute, die „Sonderrechte“ nicht unbedingt gänzlich auszuschöpfen. Denn Ankommen sei die Devise.
[RL | Fotomontage]