Zusatzrente für Feuerwehrleute in MV: SPD-Senioren wollen Forderung in den Koalitionsvertrag bringen

Zehn Euro pro Monat für jede aktive Einsatzkraft: Die AG 60plus der SPD in Mecklenburg-Vorpommern fordert eine Zusatzrente für Feuerwehr und Katastrophenschutz nach Thüringer Vorbild. Der Landesfeuerwehrverband reagiert verhalten, der Städte- und Gemeindetag lehnt ab.

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Zwei Feuerwehrleute in Einsatzkleidung mit Helm tragen Atemschutzgeräte zu einem Einsatzfahrzeug.
Einsatzkräfte der Feuerwehr (Symbolbild). In Mecklenburg-Vorpommern wird eine Zusatzrente für ehrenamtliche Feuerwehrleute gefordert. Foto: Symbolbild/Rico Löb

Rund 30.000 aktive Feuerwehrleute und Katastrophenschützer in Mecklenburg-Vorpommern könnten nach dem Willen der SPD-Arbeitsgemeinschaft 60plus künftig eine Zusatzrente für ihr Ehrenamt erhalten. Die Initiatoren wollen das Vorhaben im Koalitionsvertrag verankern, über den SPD, Linke und Grüne derzeit verhandeln.

„Wir verweisen auf die besondere Rolle der ehrenamtlichen Feuerwehrleute für unsere Dorfgemeinschaften“, erklärt Günther Jikeli, Kopf der Arbeitsgemeinschaft. Nach seinem Vorschlag soll das Land für jede aktive Person der Freiwilligen Feuerwehren und des Katastrophenschutzes monatlich 10 Euro einzahlen, in Summe rund 3,6 Millionen Euro im Jahr. Ergänzend könnten die Kommunen noch einmal die Hälfte beisteuern.

Die Forderung ist in der Partei nicht neu: 2024 fasste ein SPD-Landesparteitag einen Beschluss dazu, im Juni nahm die SPD den Punkt in ihr Regierungsprogramm auf – unter der Bedingung, dass der Landeshaushalt es zulässt. „Wir haben über zwei Jahre lang mit Feuerwehrleuten und Bürgern über die Einführung der Rente gesprochen“, sagt Jikeli. „Der weitaus größte Teil der Befragten unterstützt uns.“ Er erhofft sich mehr Anreize für junge Menschen, in die Freiwilligen Feuerwehren einzutreten.

Vorbild Thüringen

In Thüringen gibt es eine solche zusätzliche Altersversorgung für die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren. Der Thüringer Landtag hatte sie 2009 beschlossen. Rechtsgrundlage ist § 15 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, verwaltet wird sie von der Feuerwehrkasse beim Kommunalen Versorgungsverband Thüringen. Pro gemeldeter Einsatzkraft fließen monatlich 18 Euro ein: 12 Euro vom Land, 6 Euro von der Gemeinde. Ausgezahlt wird ab dem 60. Lebensjahr beziehungsweise nach einem späteren Ausscheiden, wahlweise monatlich oder als einmalige Abfindung.

Verhaltene Reaktionen

Der Landesfeuerwehrverband MV begrüßt grundsätzlich jede Initiative, die den Stellenwert des Engagements anerkennt. Eine Zusatzrente könne aber nur „ein geeigneter Baustein“ von mehreren sein, so Landesbrandmeister Uwe Pulss. „Vielmehr benötigen wir ein umfassendes, langfristig tragfähiges Gesamtkonzept, das unterschiedliche Formen der Anerkennung, der Förderung und der nachhaltigen Stärkung des Ehrenamtes miteinander verbindet.“ Pulss schlägt vor, das Thema in der vom Landtag beschlossenen Enquete-Kommission zu Feuerwehr und Katastrophenschutz zu beraten; „vorschnelle Einzelentscheidungen“ sollten vermieden werden.

Ablehnend äußert sich der Städte- und Gemeindetag MV. „Ehrenamt und Rente passen nicht zusammen“, erklärt Dezernent Klaus-Michael Glaser. Er befürchtet hohen Verwaltungsaufwand und offene Fragen, etwa wenn junge Mitglieder später wieder austreten. Zudem seien die Feuerwehren Sache der Kommunen.

Linke und Grüne halten sich zu dem Vorschlag bedeckt, ebenso das SPD-geführte Innenministerium. Die Koalitionsverhandlungen von SPD, Linken und Grünen laufen seit dem 12. Oktober; ein Abschluss wird für Anfang November angestrebt.

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