Die Polizeidirektion Görlitz ordnet mit Zustimmung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern ab sofort (Freitag, den 16. September 2016, 17:00 Uhr) um den Kornmarkt in Bautzen einen Kontrollbereich gemäß Paragraf 19 Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 des Sächsischen Polizeigesetzes an.
Dieser gilt für die Dauer von zehn Tagen bis Montag, dem 26. September 2016, um 10:00 Uhr.
Zweck des Kontrollbereichs ist die Verhinderung von schweren Straftaten, die in Paragraf 100a der Strafprozessordnung beschrieben sind. Dabei geht es insbesondere um:
▪ Straftaten der Volksverhetzung gemäß Paragraf 130 Strafgesetzbuch,
▪ des Raubes gemäß Paragraf 249 Strafgesetzbuch,
▪ des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion gemäß Paragraf 308 Strafgesetzbuch sowie
▪ Verstöße gegen das Versammlungsgesetz gemäß Paragraf 28 Sächsisches Versammlungsgesetz.
Jeder, der sich innerhalb des angegebenen Bereichs befindet, kann von Polizisten jederzeit angehalten und kontrolliert werden. Dabei können auch die Personalien festgestellt werden. Zur Klärung der Identität kann der Betroffene festgehalten und zur Dienststelle gebracht werden.
Der Kontrollbereich wird wie folgt begrenzt:
▪ im Norden durch die verlängerte Steinstraße, die Reichenstraße und die Heringstraße abgekürzt in Luftlinie über die alte Wasserkunst bis zur Hauptspree (jeweils einschließlich der Straßen und Gehwege);
▪ im Osten durch die Kurt-Pchalek-Straße, die Tuchmacherstraße und die Wallstraße (jeweils einschließlich der Straßen und Gehwege);
▪ im Süden durch die Schilleranlagen verlängert bis zur Hauptspree (jeweils einschließlich der Straßen und Gehwege);
▪ im Westen durch die Hauptspree inklusive der FriedensbrückE