Aktueller Corona-Lagebericht des Landkreises Bautzen

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Hier der aktuelle Corona-Lagebericht des Landkreises Bautzen vom 19. März 2020: Derzeit sind im Landkreis Bautzen 48 (+12 zum Vortag) Personen mit dem Coronavirus infiziert. Die Zahl der angeordneten Quarantänen sank auf 470. Einige Quarantänen konnten aufgehoben werden, weil ein erster Corona-Infizierter inzwischen genesen ist. Zudem sind viele der neu bestätigten Fälle Rückkehrer aus Risikogebieten, die sich selbst isoliert hatten. Damit waren keine weiteren Kontaktpersonen unter Quarantäne zu stellen. Das Gesundheitsamt lobt dieses besonnene Verhalten ausdrücklich.
Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen ist bei zwei Personen ein schwerer Krankheitsverlauf zu verzeichnen. Diese Personen werden in einer Klinik behandelt.

Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden

– Der tägliche „Corona-Bericht“ des Landratsamtes kann jetzt auch als E-Mail-Newsletter abonniert werden. Die Anmeldung erfolgt unter www.landkreis-bautzen.de/corona

– Der Freistaat Sachsen hat ein eigenes Corona-Portal geschaltet: www.coronavirus.sachsen.de
Hier finden sich alle Informationen, Anträge, Merkblätter für jedes Anliegen.

– Seit heute gilt eine Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen. Bars, Kinos, öffentliche Einrichtungen und zahlreiche Geschäfte sind bis 20. April 2020 geschlossen. Die Polizei kontrolliert die Einhaltung.
https://www.staatsregierung.sachsen.de/coronavirus-in-sachsen.html#a-6971

– Für Fragen zu den Öffnungs- und Veranstaltungsverboten des Freistaates Sachsen und der Zugehörigkeit zu Bereichen kritischer Infrastruktur wenden Sie sich bitte an die Hotline des Sozialministeriums: 0351 564-55860 (Montag bis Freitag 8 Uhr bis 17 Uhr) oder per E-Mail an corona-av@sms.sachsen.de

– Rückkehrer aus Ischgl (Österreich) melden sich bitte weiterhin dringend an der Corona-Hotline 03591 525112121 (Mo-Fr: 9-17 Uhr, Sa-So: 9-12 Uhr) um einen Test zu vereinbaren. Rückkehrer aus anderen Risikogebieten isolieren sich bitte selbst und melden sich bei Symptomen bei ihrem Hausarzt. Dieser führt den Test durch. Das Ergebnis wird dem Gesundheitsamt mitgeteilt und dieses führt die Ermittlung der Kontaktpersonen sowie deren Test durch.

– Angehörige von Kontaktpersonen, die durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt wurden, sollen den Kontakt zu anderen Personen vorerst für die Dauer der Quarantäne reduzieren. Sie stehen jedoch nicht unter Quarantäne und unterliegen damit auch nicht den strengen Auflagen.

– Es gehen auch beim Landratsamt private Unterstützungsangebote für den Stau auf der A4 ein. Herzlichen Dank dafür – es ist aber alles durch die Einsatzkräfte ausreichend organisiert. Eine Notwendigkeit für Hilfe aus der Bevölkerung besteht nicht.

– Für Anfragen an das Landratsamt Bautzen gilt:
o Sofern Sie bereits einen persönlichen Ansprechpartner für Ihr Anliegen haben, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch an diesen.
o Bei Anfragen zu Verwaltungsangelegenheiten und zu allgemeinen Corona-Informationen
E-Mail: corona@lra-bautzen.de
Bürgertelefon: 03591 5251-11511
o Die Corona-Hotline 03591 5251 12121 ist insbesondere für konkrete medizinische Anliegen sowie die Meldung von Rückkehrern geschaltet.
o Sprechzeit beider Hotlines:
Mo-Fr 09.00 – 17.00 Uhr und Sa-So 09.00 – 12:00 Uhr

– Das Landratsamt hat den Besucherbetrieb eingestellt. Alle finanziellen Leistungen des Landratsamtes werden weiterhin wie üblich gezahlt. Anfragen können telefonisch oder per E-Mail mit den jeweiligen Sachbearbeitern geklärt werden.

Unterlagen können an folgenden Standorten abgegeben werden:

. Standort Bautzen: Bahnhofstraße 9, Raum 119
. Standort Kamenz: Macherstraße 55, Foyer Eingangsbereich
. Standort Hoyerswerda: Schlossplatz 2, neben Bürgeramt

Information Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisbehörden:
Nur besondere Zulassungsangelegenheiten (Gewerbe-, Sonderfahrzeuge) sind nach Terminabsprache per E-Mail an kfz-zulassung@lra-bautzen.de notwendig.
Verschiedene Services sind auch online möglich: https://www.landkreis-bautzen.de/landratsamt/organisation/59
Der Pflichtumtausch von Führerscheinen wird ausgesetzt.

Information Ausländeramt Bautzen:
Für betroffene Ausländer, deren Aufenthaltstitel, Gestattung, Duldung oder Fiktionsbescheinigung in Kürze abläuft, wird daher zeitnah vom Ausländeramt postalisch eine Bescheinigung über die Rechtmäßigkeit des weiteren Aufenthaltes, vorerst bis zum 17.04.2020, übersandt.
Im Zweifelsfall wenden sich Betroffene bitte diesbezüglich direkt per Post, Telefon, Fax oder E-Mail an das Ausländeramt. Ausländer, die sich aktuell mit einem Visum der Kategorie C (Schengen-Visum) oder visabefreit für einem touristischen Kurzaufenthalt in Deutschland befinden und deren maximale Aufenthaltsdauer in Kürze abläuft oder schon überschritten wurde, melden sich bitte umgehend beim Ausländeramt.
Dazu schicken diese bitte eine Kopie Ihres Reisepasses (Lichtbildseite, ggf. Seite mit Visumsaufkleber, Seite mit Einreisestempel in das Gebiet der Schengen-Staaten), Nachweise über die geplante Ausreise (gebuchte Tickets, etc.) und eine postalische Kontaktadresse in Deutschland per Post oder E-Mail an das Ausländeramt. Betroffene bekommen danach eine Bescheinigung ausgestellt, die den weiteren Aufenthalt vorerst legal absichert.
E-Mail: auslaenderamt@lra-bautzen.de

– Seit gestern sind alle Schulen und Kitas geschlossen. Das gilt auch für die Kindertagespflege. Eine Notbetreuung gilt nur für einen sehr eingeschränkten Personenkreis. Umfassende Informationen dazu gibt es auf www.coronavirus.sachsen.de. Hier finden sich auch die Liste der zugelassenen Berufsgruppen und entsprechende Anträge/Arbeitgeberbestätigungen und ein umfangreicher Frage-Antwort-Bereich.

Hinweise für Coronavirus-Infizierte und Menschen in Quarantäne

– Sollte sich der Gesundheitszustand von Personen in Quarantäne verschlechtern, kann zu den Sprechzeiten (Mo-Fr: 9-17 Uhr, Sa-So: 9-12 Uhr) eine Meldung an die Corona-Hotline 03591 5251 12121 erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte den Bereitschaftsdienst 116117.

– Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne sind eine Straftat. Sie können mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Das gilt auch für die mündliche Anordnung des Gesundheitsamtes. Bitte handeln Sie besonnen – Sie gefährden sonst die Gesundheit Ihrer Mitmenschen!

– Jedoch bitten wir um Beachtung, dass nicht jeder Urlaubsrückkehrer sich automatisch in Quarantäne befindet.

– Entlassung aus der Quarantäne:
Gut zwei Wochen nach Auftreten der ersten Corona-Fälle im Landkreis Bautzen sind die ersten Patienten genesen und verordnete Quarantänen auch für Kontaktpersonen können aufgehoben werden. Dies erfolgt je nach Verlauf der Erkrankung in unterschiedlichen Stufen und erst nach klarer Bestätigung entsprechender Tests.