Ab Juli: Warnwestenpflicht in Deutschland

34

Kraftfahrer aufgepasst: in wenigen Tagen gilt die Mitführpflicht von Warnwesten in Autos, Lkws sowie Bussen. Stichtag ist der 1. Juli 2014. In der Bundesrepublik Deutschland ist ab dem Tag das Mitführen einer reflektieren Warnweste pro Fahrzeug vorgeschrieben. Die Neuerung dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und steht unter dem Motto „Sehen und Gesehen werden“. Ein Verstoß gegen die Mitführpflicht stellt allerdings eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar und kann ein Verwarngeld von 15 Euro nach sich ziehen. Bei Verkehrskontrollen wiesen Polizisten in den Landkreisen Bautzen und Görlitz Kraftfahrer in den vergangenen Tagen bereits auf die kommende Regelung hin.
„Sehen und Gesehen werden“ sind zentrale Kriterien, um Verkehrsunfälle möglichst vermeiden zu können. Insbesondere um gesehen zu werden, kann jeder Verkehrsteilnehmer viel tun. Eine Warnweste hilft dabei maßgeblich. Der gelbe, orangene oder rote Farbton sowie reflektierende Streifen ermöglichen anderen Verkehrsteilnehmern, eine Personen oder Gefahrensituation frühzeitig erkennen zu können.
Natürlich unterliegen in Deutschland auch Warnwesten einer DIN-Norm; um genau zu sein ist es die DIN EN 471:2003+A1:2007, Ausgabe März 2008. Kraftfahrer sollten darauf achten, eine dieser Vorgabe entsprechende Weste mitzuführen.
In mehreren europäischen Ländern sind Warnwesten im Fahrzeug bereits seit mehreren Jahren Pflicht. Auch wenn die Mitführpflicht in Deutschland nur eine Warnweste pro Fahrzeug vorsieht, empfiehlt die Polizei, für jeden Insassen eine Weste parat zu halten. Sie tun es für Ihre eigene Sicherheit und die Ihrer Mitfahrer. (PD Görlitz)