Ab 1. Januar in Sachsen Pflicht: lebensrettende Rauchmelder

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In vielen Bundesländern sind sie bereits vorgeschrieben, die lebensrettenden Rauchmelder. Und das nicht ohne Grund.  Jährlich sterben bundesweit etwa 500 Menschen bei Bränden – 95 Prozent von ihnen an Rauchgasvergiftungen. Die Zahl könnte deutlich geringer sein, wenn jeder Rauchmelder zu Hause installiert hätte. Doch der Freistaat Sachsen zögerte bislang, was eine einheitliche Rauchmelderpflicht anging. Ab 1. Januar soll sich das nun ändern. Vorgeschrieben sind die Geräte dann allerdings nur in Neubauten oder Bestandswohnungen, die grundlegend umgebaut wurden. In diesen müssen dann Schlafräume und Flure mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Während der Freistaat hier also weiterhin eher auf Freiwilligkeit setzt,  rät der Landesfeuerwehrverband Sachsen dazu, auch in allen anderen Wohnungen und Häusern die kleinen Geräte anzubringen. Damit kann verhindert werden das Menschen durch Brandrauch zu Schaden kommen und eine rechtzeitige Flucht ermöglicht wird. Rauchwarnmelder sind schon für wenig Geld in fast jedem Baumarkt erhältlich.