Unfallratgeber – Was nach einem Verkehrsunfall zu beachten ist

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Der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. hat auf seinem kostenlosen Ratgeberportal verkehrsunfall.org ein E-Book zum Thema „ Unfallratgeber: Für den Ernstfall vorbereitet“ veröffentlicht.
SYMBOLBILD_WarndreieckBei einem Unfall zählt in erster Linie die Sicherheit aller Beteiligten. Egal ob als Unfallbeteiligter oder Ersthelfer – in einer Unfallsituation sollte ruhig und strukturiert agiert werden. Da ein Unfall aber in der Regel einen Schock mit sich bringt, wissen die Meisten nicht, was zu tun ist. Der Verband für bürgernahe Verkehrspolitike.V. klärt in seinem neuen E-Book über das richtige Verhalten nach einemUnfall auf.
Um die bestmögliche Sicherheit zu gewährleisten und Folgeunfälle zu vermeiden, sollte zunächst die Unfallstelle abgesichert werden. Dazu sind das Anlegen einer Warnweste, das Anschalten der Warnblinkanlage und das Aufstellen eines Warndreiecks notwendig. Diese Maßnahmen gewährleisten die Sichtbarkeit des Unfallortes und der Unfallfahrzeuge. Sind Verletzte am Unfallort, ist es dringend notwendig, den Notruf zu alarmieren. Dieser informiert dann sowohl die Rettungskräfte als auch die Polizei. Bis zum Eintreffen des Rettungswagens sollte dennoch eine bestmögliche Erstversorgung gewährleistet werden. Wer diese verweigert, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Gibt es keine Verletzten oder sind diese ausreichend versorgt, sollten die Unfallschäden dokumentiert werden. Dies ist nicht nur für die spätere Zeugenaussage bei der Polizei sondern auch für die Schadensmeldung bei der Versicherung hilfreich. Neben den Kontaktdaten, der am Unfall beteiligten Personen, können auch Fotos vom Unfallort, den beteiligten Fahrzeugen sowie von der Umgebung angefertigt werden. Das erleichtert der Polizei später das Erstellen eines ausführlichen Unfallberichtes und die Rekonstruktion der Unfallschäden. Generell ist die Zusammenarbeit mit der Polizei unerlässlich. Daher sind Unfallbeteiligte und Zeugen dazu verpflichtet, eine Zeugenaussage zu tätigen. Lediglich, wer sich selbst belastet, kann von dem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen und nur die Personalien vorlegen. Zudem ist es ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen. Nach dem Unfall sollte außerdem eine Schadensmeldung bei der Versicherung vorgelegt werden, um zu gewährleisten, dass diese für die Schäden aufkommt. Da die Versicherung schnellstmöglich eigene Untersuchungen anstellen und einen Gutachter bestellen muss, wird die Schadensmeldung in der Regel innerhalb einer Woche angefordert.
Um Unfallbeteiligten und Ersthelfern in einer Unfallsituation zur Seite zu stehen und zu vermeiden, dass wichtige Informationen verloren gehen, beinhaltet das E-Book neben verschiedenen Tipps auch eine Checklist sowie ein vorgefertigtes Unfallprotokoll. Außerdem finden Sie verschiedene Infografiken und Tipps zur richtigen Erstversorgung.
Das kostenlose E-Book zum Thema „Unfallratgeber: Für den Ernstfall vorbereitet“ finden Sie hier. Zusätzlich bietet das Ratgeberportal www.verkehrsunfall.org weitere Informationen zum Thema LKW-, Fahhrad- und Autounfall sowie verschiedene Ratgeber.

Über den Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.

Der VFBV. e. V.  wurde im März 2014 vom Anwalt Mathias Voigt gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht Fragen und Unklarheiten aus dem Verkehrsrecht zu beantworten und zu beseitigen. Hierfür veröffentlicht der VBFV e. V. Rechtsbeiträge zum Verkehrsrecht auf den Portalen bussgeldkatalog.org, bussgeldrechner.org und bussgeld-info.de.
Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche Aspekte des Verkehrsrechts in Deutschland informieren können.