Schneeverwehungen – Räumfahrzeuge dürfen nicht schieben

107

Der starke Wind hat seit gestern dazu geführt, dass vielerorts Schneeverwehungen für weiterhin winterliche Straßenverhältnisse sorgen. Manchen Autofahrern wurde das zum Verhängnis, sie blieben im Schnee stecken oder rutschten in den Straßengraben. So zum Beispiel auf der Straße zwischen Taschendorf und Stacha. Hier landete am Mittwochabend ein Auto auf dem Feld. Und auch auf der S95 zwischen Pulsnitz und Kamenz blieb laut Polizeiangaben am Donnerstagmorgen ein LKW quer auf der Fahrbahn stehen. Die Kreisstraße zwischen Steina und Pulsnitz wurde am Donnerstagvormittag sogar komplett gesperrt, hier blieben mehrere Autos im Schnee stecken, die Verwehungen waren einfach zu stark.

Seit Tagen ist der Winterdienst des Landkreises Bautzen im Dauereinsatz. Als die starken Schneefälle am Sonntag große Mengen Neuschnee mit sich brachten, wurden die Straßen rund um die Uhr geräumt. Dazu hat der Landkreis Bautzen zum Einen eigene Technik, kann bei Bedarf aber auch auf 23 Fahrzeuge von externen Unternehmen zurückgreifen. Doch einer dieser Unternehmer berichtet, dass die privaten Räumfahrzeuge aktuell auf den Höfen stehen bleiben müssen. Auch wenn vielerorts Schneeverwehungen zu verzeichnen sind, dürfen die Unternehmer nicht einfach drauf los fahren. Schon aus versicherungstechnischen Gründen sei das Räumen nur zulässig, wenn es vom Landkreis einen konkreten Auftrag dazu gebe. Doch da es diesen derzeit offenbar nicht gibt, dürfen die privaten Räumfahrzeuge auch nicht zum Einsatz kommen. Aktuell scheint der landkreiseigene Winterdienst die Lage also selbst unter Kontrolle bringen zu wollen. Das Nachsehen werden hierbei wieder die Winterdienstfahrer haben, die dann den Frust der Autofahrer zu spüren bekommen. Ein Sprecher des Landratsamtes Bautzen sagte Anfang Januar gegenüber BLAULICHT-MAGAZIN: „Ein  Rechtsanspruch der Verkehrsteilnehmer auf das Beräumen von Schnee und Streuen bei  Schnee- und Eisglätte besteht nicht“.