In Kamenz teilte am Dienstag Abend gegen 23 Uhr ein Mann den Polizisten im Revier Kamenz mit, dass auf der Bautzener Straße ein älterer Herr liegen würde, der sich selbst nicht mehr helfen konnte. Sofort alarmierten die Beamten einen Rettungswagen, sowie eine Streife, die zum Ereignisort eilten. Hier stellte sich heraus, dass tatsächlich eine Person bei niedrigsten Temperaturen auf der Straße lag – vermutlich bereits längere Zeit. Glücklicherweise stellte der Rettungsdienst keine Verletzungen bei dem Mann fest, sodass dieser nach Hause gebracht werden konnte.
Der Aufmerksame Bürger, der die Polizei hinzuzog, hatte dem 74-jährigem vermutlich das Leben gerettet. Doch ob er wirklich der einzige war, der den Mann dort liegen sah, ist zu bezweifeln.
Abgesehen davon, dass jeder einmal in eine solche Situation geraten kann, wo er Hilfe bedarf und dankbar über jeden ist, der sich um einen kümmert, ist unterlassene Hilfeleistung eine Straftat. Im §323c des StGB ist daher folgendes festgelegt:
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Selbst das Wählen des Notrufes 112 stellt eine Hilfeleistung dar, die eigentlich jeder ohne großen Aufwand und ohne Erste-Hilfe-Kenntnisse durchführen kann. (RL)