Rettungswagen erfasst auf Einsatzfahrt in Windeck ein Pferd – zwei Einsatzkräfte verletzt

Auf dem Weg zu einem medizinischen Notfall hat ein Rettungswagen in der Nacht zum Freitag in Windeck-Helpenstell ein Pferd erfasst. Der 47-jährige Fahrer und seine 49-jährige Kollegin kamen verletzt ins Krankenhaus, die Stute starb. Eine andere Besatzung übernahm den Notfall.

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Gelber Rettungswagen mit rot-gelber Warnmarkierung fährt über eine nasse Straße
Symbolbild: Ein Rettungswagen auf Einsatzfahrt, Archivfoto. Foto: Rico Löb

Ein Rettungswagen hat in der Nacht zum Freitag, 30. Oktober 2026, in Windeck (Rhein-Sieg-Kreis) auf einer Einsatzfahrt ein Pferd erfasst. Nach Angaben der Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis wurden der 47-jährige Fahrer und seine 49-jährige Kollegin verletzt und kamen ins Krankenhaus. Die Stute überlebte den Zusammenstoß nicht.

Der Unfall ereignete sich laut Polizei gegen 3.10 Uhr auf der Dammsbachstraße in Windeck-Helpenstell. Die Besatzung war mit Blaulicht und Einsatzhorn zu einem medizinischen Notfall unterwegs, als auf der Kreisstraße 23 zwischen Obernau und Dreisel ein Pferd auftauchte. Der Fahrer aus Ruppichteroth konnte nach Polizeiangaben nicht mehr rechtzeitig bremsen. Seine Kollegin stammt aus Much.

Andere Besatzung übernahm den Notfall

Den ursprünglichen Einsatz übernahm eine andere Rettungswagenbesatzung. Der verunglückte Rettungswagen, ein Mercedes Sprinter, war nicht mehr einsatzfähig und wurde abgeschleppt. Die Unfallstelle blieb bis in die frühen Morgenstunden gesperrt. Nach einem Bericht von Windeck24 war vor Ort auch der Löschzug Dattenfeld der Feuerwehr Windeck im Einsatz.

Die Polizei ermittelte die Besitzerin des Pferdes, die zur Unfallstelle kam. Sie gab an, dass die Stute am Abend auf einer nahegelegenen Koppel stand und vermutlich ausgebrochen war. Den Abtransport des Tieres durch einen Fachbetrieb organisierte sie selbst.

Nebel in der Unfallnacht

Laut WDR und Radio Bonn/Rhein-Sieg war es zur Unfallzeit sehr neblig. Der WDR beruft sich dabei auf die Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises, die es für möglich hält, dass die Einsatzkräfte das Tier deshalb nicht gesehen haben. Die Polizei erwähnt den Nebel in ihrer Meldung nicht. Der WDR berichtet zudem, ein Sanitäter sei leicht und einer schwer verletzt worden; die Polizei macht zur Schwere der Verletzungen keine Angaben. Der genaue Unfallhergang wird laut WDR noch ermittelt.

Einordnung: Wenn die Retter selbst in Gefahr geraten

Einordnung der Redaktion: Mit Blaulicht und Einsatzhorn dürfen Rettungswagen nach der Straßenverkehrs-Ordnung Sonder- und Wegerechte nutzen (§ 35 und § 38 StVO). Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften der StVO befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden (§ 35 Abs. 5a StVO). Die Sonderrechte dürfen aber „nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden“ (§ 35 Abs. 8 StVO). Blaulicht und Einsatzhorn warnen andere Verkehrsteilnehmer, verkürzen aber weder den Bremsweg noch verbessern sie die Sicht.

Gerade nachts, auf Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften und bei schlechter Sicht steht die Besatzung damit vor einem Zielkonflikt zwischen schneller Hilfe und der eigenen Sicherheit. Eigensicherung gehört im Rettungsdienst deshalb zu den Grundregeln: Nur eine Besatzung, die unverletzt ankommt, kann helfen.

Unsere Gedanken sind bei den beiden verletzten Einsatzkräften, denen wir eine schnelle und vollständige Genesung wünschen.

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.