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	<title>Rechtliches &#8211; Blaulicht-Magazin.net</title>
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	<description>Das Online-Magazin für die Blaulicht-Szene</description>
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	<title>Rechtliches &#8211; Blaulicht-Magazin.net</title>
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		<title>Hexenhaufen brennen frühzeitig &#8211; Brauchtum oder Straftat?</title>
		<link>https://blaulicht-magazin.net/hexenhaufen-brennen-fruehzeitig-brauchtum-oder-straftat/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rico Löb]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 May 2024 09:31:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[NEWS]]></category>
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					<description><![CDATA[In der Zeit vor dem 30. April werden in der Oberlausitz jedes Jahr immer wieder vorzeitig Hexenhaufen angezündet. Was die einen als Brauchtum oder Tradition sehen, ärgert Polizei und Feuerwehr oftmals. Andere wiederum sagen, wer keine Nachtwache hält ist selbst schuld. Wir haben uns den Brauch einmal genauer angesehen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In der Zeit vor dem 30. April werden in der Oberlausitz jedes Jahr immer wieder vorzeitig Hexenhaufen angezündet. Was die einen als Brauchtum oder Tradition sehen, ärgert Polizei und Feuerwehr oftmals. Andere wiederum sagen, wer keine Nachtwache hält ist selbst schuld. Wir haben uns den Brauch einmal genauer angesehen.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Diese Punkte kommen in das neue BRKG in Sachsen</title>
		<link>https://blaulicht-magazin.net/diese-punkte-sollen-in-das-neue-brkg-in-sachsen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rico Löb]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Apr 2023 15:38:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aus den Verbänden]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
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					<description><![CDATA[In einer Pressemitteilung wurde durch das Sächsische Staatsministerium des Innern heute über die Novelle des SächsBRKG berichtet. Folgendes Statement wurde von einem Sprecher des SMI veröffentlicht: »Das Gesetz stärkt den sächsischen Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz entscheidend. Für mich ist es bundesweit eines der modernsten in diesem Bereich«, so Innenminister Armin Schuster zur heute vom Kabinett [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In einer Pressemitteilung wurde durch das Sächsische Staatsministerium des Innern heute über die Novelle des SächsBRKG berichtet. Folgendes Statement wurde von einem Sprecher des SMI veröffentlicht:</p>
<hr />
<p>»Das Gesetz stärkt den sächsischen Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz entscheidend. Für mich ist es bundesweit eines der modernsten in diesem Bereich«, so <b>Innenminister Armin Schuster</b> zur heute vom Kabinett zur Einbringung in den Landtag beschlossenen Gesetzesnovelle. Über 60 der insgesamt 74 Paragraphen werden mit dem »Vierten Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz« – so der vollständige Name des Artikelgesetzes – geändert, davon viele deutlich überarbeitet, weitere neue ergänzt. »Wir stärken die kommunale Zusammenarbeit u. a. mit Stützpunktfeuerwehren, schaffen wesentliche Regelungen, die Helfer bei Notfalleinsätzen gleichstellen, ergänzen unterhalb des Katastrophenfalls mit der Einsatzkategorie Großschadensereignis klare Führungstrukturen und legen zugleich den Rahmen fest, wie sich der Freistaat zukünftig an Kosten solcher Großschadensereignisse finanziell beteiligt«, erklärt der <b>Staatsminister</b> und ergänzt: »Das Gesetz ist auch die Grundlage für ein Ersthelfersystem im Rettungsdienst und die Erprobung innovativer Konzepte zur Verbesserung der rettungsdienstlichen Versorgung. Schlussendlich werden viele Mitbürger von den Anpassungen profitieren, von denen viele noch im bereits laufenden Verfahren entwickelt wurden, um zeitnah aktuelle Erkenntnisse etwa aus der Katastrophe im Ahrtal 2021 und den Waldbränden in Sachsen 2022 noch mit einfließen zu lassen. Diese Dynamik muss das Gesetz auch weiter prägen, um stets auf aktuelle Herausforderungen reagieren zu können.«</p>
<p><b>Kostenbeteiligung des Freistaats bei Großbränden | Kreisbrandmeister übernimmt bei erstmals umfassend definierten »Großschadensereignis«</b></p>
<p>Erstmals im Gesetz verankert ist, dass der Freistaat den kreisangehörigen Städten und Gemeinde Hilfen gewähren kann, die durch einen Einsatz ihrer Feuerwehr entstehen. Voraussetzung ist u. a., dass zur Bewältigung des Schadensereignisses mindestens eine Führungsgruppe eingesetzt war (Führungsstufe C) und der Einsatz über mehrere Tage erfolgte. Zudem wird der Begriff des »Großschadensereignisses« erstmals umfassend definiert – als Geschehen, das u. a. eine große Anzahl von Menschen gefährdet und zu dessen Bekämpfung die Kräfte des örtlichen Brandschutzes nicht ausreichen. Bei einem solchen Ereignis, das die untere Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde feststellt, übernimmt der Kreisbrandmeister für die betroffenen Gemeinden die Einsatzleitung. Zugleich besteht die Möglichkeit, zusätzlich Führungsunterstützung auch durch den Freistaat in Anspruch zu nehmen. Hier stehen nicht nur Bezirksbrandmeister und der Landesbranddirektor, sondern auch die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule mit ihrem Fachpersonal für Großlagen zur Unterstützung zur Verfügung.</p>
<p>»Dass diese Passagen im Gesetz stehen, ist auch ein Ergebnis der verheerenden Waldbrände im vergangenen Jahr und ein deutliches Signal, dass wir die rechtlichen Grundlagen für eine noch bessere Krisenbewältigung justieren und dass der Freistaat auch finanziell stets an der Seite der Kommunen steht«, so <b>Innenminister Armin Schuster.</b></p>
<p><b>Stützpunktfeuerwehren als neues Instrument der kommunalen Zusammenarbeit</b></p>
<p>Den Kommunen soll es künftig möglich sein – in Zusammenarbeit mit einer oder mehreren Partnergemeinden – eine Stützpunktfeuerwehr einzurichten. Insbesondere mit dem Ziel, die dauerhafte Absicherung der Tageseinsatzbereitschaft zu gewährleisten. Stützpunktfeuerwehren ergänzen die kommunal jeweils »eigenen« Gemeindefeuerwehren. Ein denkbares praktisches Szenario wäre, wenn bspw. Kameraden einer besonders leistungsfähigen Feuerwehr in einer großen Gemeinde umliegende kleine Gemeinden bei der Absicherung Tageseinsatzbereitschaft unterstützen, im Rahmen verbindlicher Vereinbarungen. Auch eine Zweckverbandsfeuerwehr wäre rechtlich nun möglich. Das unterstreicht das neue, breitere Spektrum der Möglichkeiten zur interkommunalen Zusammenarbeit.</p>
<p><b>Helfer werden gleichgestellt: Bergwacht und Wasserrettungsdienste ins Gesetz integriert</b></p>
<p>Für Angehörige der Bergwacht und der Wasserrettungsdienste gab es in Sachsen bisher bei Einsätzen in der Notfallrettung keine Regelungen bzgl. der Freistellungs- und Lohnfortzahlungs- bzw. Verdienstausfallansprüche – das ändert sich mit dieser Gesetzesnovelle. »Damit ist die einheitliche Anwendung der Freistellungsregelung für alle ehrenamtlich Tätigen im Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz sichergestellt«, erklärt <b>Schuster.</b> Darüber hinaus wird eine weitere Regelungslücke geschlossen: Für ärztliche Eignungsuntersuchungen werden ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr sowie ehrenamtliche Helfer im Katastrophenschutz zukünftig unter Lohnfortzahlung freigestellt.</p>
<p><b>Schutz Kritischer Infrastrukturen ausdrücklich im Gesetz erwähnt</b></p>
<p>Der Schutz »Kritischer Infrastrukturen« wird erstmals ausdrücklich ins Gesetz aufgenommen. Dem Sächsischen Staatsministerium des Innern als oberste Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde obliegt dabei eine Koordinierungsfunktion. Zudem wird die Staatsregierung – insbesondere zur Zusammenarbeit der zuständigen Behörden miteinander und mit den Betreibern von Kritischen Infrastrukturen – eine Rechtsverordnung erlassen. »Der russische Angriffskrieg hat uns ziemlich deutlich gemacht, wie wichtig der Schutz unserer Infrastruktur ist. Sachsen ist mit eines der ersten Bundesländer, das explizite Regelungen hierzu in einem Gesetz festhält«, erklärt <b>Staatsminister Schuster.</b></p>
<p><b>»Spontanhelfer« explizit im Gesetz erwähnt</b></p>
<p>Erstmals im Gesetz festgelegt ist der Einsatz von Spontanhelfern – die Koordination und Organisation obliegt den Landkreisen und Kreisfreien Städten. Die organisatorische Vorbereitung der Einbindung von Spontanhelfern gehört bereits bisher zu den Aufgaben, wird nunmehr aber ausdrücklich aufgenommen, um die Wichtigkeit des spontanen Engagements während der Katastrophe zu unterstreichen.</p>
<p><b>Kriseninterventionsteams in Strukturen des Katastrophenschutzes integriert</b></p>
<p>Kriseninterventionsteams, die in der Regel u. a. bei schweren Unfällen zur psychischen Unterstützung der Betroffenen zum Einsatz kommen, werden in die Strukturen des Katastrophenschutzes integriert – damit gehören sie als Katastrophenschutzeinheit zukünftig einem kommunalen Träger an und stehen im Katastrophenfall ebenso unter einheitlicher Führung.</p>
<p><b>Rechtliche Grundlage für organisierte Erste Hilfe bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes</b></p>
<p>Organisierte Erste Hilfe dient der qualifizierten Erstversorgung eines Patienten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes – erstmals ist eine rechtliche Grundlage hierzu im Gesetz verankert. Den Trägern des Rettungsdienstes wird die Möglichkeit eröffnet, Vereinbarungen zu schließen, die darauf abzielen, bei einem Notfall Helfer mit einer über die Grundkenntnisse in der Ersten Hilfe hinausgehenden medizinischen Qualifikation zu alarmieren und einzusetzen.</p>
<p><b>Experimentierklausel für innovative Ansätze im Rettungsdienst – etwa bei der Telemedizin</b></p>
<p>Mit einer neu im Gesetz verankerten Experimentierklausel werden Modellprojekte ermöglicht, um innovative Konzepte zur Verbesserung der rettungsdienstlichen Versorgung testen zu können – bspw. im Bereich der Telemedizin.</p>
<p><b>Optionale Bereichsausnahme lässt Aufgabenträgern bei Ausschreibungen der Rettungswachen mehr Spielraum</b></p>
<p>Den Aufgabenträgern des Rettungsdienstes in Sachsen soll damit ermöglicht werden – unter Beachtung der sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen – selbst über die Art des Verfahrens zu entscheiden, das zur Auswahl der jeweiligen Leistungserbringer führt.</p>
<p><b>Weitere Anpassungen und Ergänzungen im neuen BRK-Gesetz</b></p>
<ul>
<li>Kinder- und Jugendfeuerwehren erhalten erstmals einen »eigenen« Paragraphen, können zudem kombiniert betrieben werden – das unterstreicht die Wichtigkeit der Jugendarbeit.</li>
<li>Landeseinheitliche Stundensätze für die Berechnung des Kostenersatzes bei Einsätzen der Feuerwehr werden eingeführt – das erleichtert den Verwaltungsaufwand für die Kostenkalkulation der Kommunen deutlich.</li>
<li>Neue Kostentatbestände, u. a. bei Einsätzen wegen ungeprüfter Falschalarme im Rahmen bestimmter E-Call-Funktionalitäten von Kfz und ungeprüfter Weiterleitung von Falschalarmen automatischer Brandmeldeanlagen werden aufgenommen.</li>
<li>Integration der Kriseninterventionsteams in die Strukturen des Katastrophenschutzes.</li>
<li>Straffung der Vorschriften zu den Gefahren- und Risikoanalysen und zur Erstellung der Katastrophenschutzpläne einschließlich der landesweiten Katastrophenschutzplanung.</li>
<li>Die oberste Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde kann eine landesweite Materialvorhaltung für Katastrophen einrichten und unterhalten – damit hält die Erfahrung aus der Corona-Pandemie Einzug ins Gesetz.</li>
<li>Das Erfordernis der neutralen Dienstausübung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren wird durch die Konkretisierung des Begriffs »Eignung« unterstrichen – eine präventive Maßnahme, um bei möglichem Fehlverhalten besser reagieren zu können</li>
<li>Die Landesfeuerwehrschule unterstützt die Aus-und Fortbildung, die die Kreisbrandmeister wahrnehmen, mit der Erstellung von einheitlichen Aus- und Fortbildungsunterlagen.</li>
</ul>
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			</item>
		<item>
		<title>Diskussion um Grünes Blinklicht für Freiwillige Feuerwehrleute</title>
		<link>https://blaulicht-magazin.net/diskussion-um-gruenes-blinklicht-fuer-freiwillige-feuerwehrleute/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Rico Löb]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Mar 2021 13:34:59 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Im Internet ist erneut eine Diskussion um die Einführung eines grünen Blinklichts für Freiwillige Feuerwehrleute entbrannt. Auslöser war eine Online-Petition, in welcher die Einführung eines grünen Blinklichts gefordert wurde. Schon im Januar 2015 (Beitrag von damals) gab es eine solche Online-Petition mit exakt demselben Text als Inhalt. Damals unterschrieben mehr als 20.000 Menschen für das [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Internet ist erneut eine Diskussion um die Einführung eines grünen Blinklichts für Freiwillige Feuerwehrleute entbrannt. Auslöser war eine <a href="https://www.openpetition.de/petition/online/gruenes-blinklicht-fuer-angehoerige-der-freiwilligen-feuerwehr-und-anderer-rettungsorganisationen">Online-Petition</a>, in welcher die Einführung eines grünen Blinklichts gefordert wurde. Schon im Januar 2015 (<a href="https://blaulicht-magazin.net/gruenes-blinklicht-fuer-freiwillige-feuerwehrleute/">Beitrag von damals</a>) gab es eine solche Online-Petition mit exakt demselben Text als Inhalt. Damals unterschrieben mehr als 20.000 Menschen für das Grüne Blinklicht, bei der aktuellen Aktion sind es nur knapp über 5.000 Unterschriften. In den sozialen Netzwerken wird unterdessen heiß diskutiert. Doch warum ist diese Angelegenheit so umstritten? Wir klären auf.</p>
<p><strong>Wofür soll das grüne Blinklicht dienen?</strong><br />
Wenn Freiwillige Feuerwehrleute zum Einsatz gerufen werden, dann fahren sie von zu Hause, vom Arbeitsplatz oder wo sie sich auch gerade befinden mit dem Privat-PKW zum Gerätehaus. Dabei haben sie Sonderrechte, sie dürfen also beispielsweise solange sie niemanden gefährden, ein wenig schneller als erlaubt fahren. Doch sie haben keinerlei Wegerechte, es muss also niemand Platz machen und die Feuerwehrleute sind von außen in ihrem privat-PKW ohnehin nicht als Feuerwehr zu erkennen. Es gibt zwar gelbe Dachaufsetzer mit einer entsprechenden Aufschrift, doch diese garantieren einem keine freie Fahrt. Deshalb möchten einige Kameraden nun ein grünes Blinklicht einführen, damit andere Autofahrer die Einsatzkraft früher wahrnehmen und Platz machen können. In Teilen der USA gibt es dieses Konzept bereits, dort ist das Feuerwehrwesen mit dem hier in Deutschland aber ohnehin nicht vergleichbar.</p>
<p><strong>Warum ist das keine gute Idee?</strong><br />
Abgesehen davon, dass die Farbe &#8222;grün&#8220; im deutschen Straßenverkehr als Signalfarbe für &#8222;Freie Fahrt&#8220; üblich ist, könnte es noch andere Konflikte geben. Viele Autofahrer sind schon von Blaulicht und Martinhorn überfordert und können nicht richtig reagieren, wenn sich ein Einsatzfahrzeug nähert. Wie mag das wohl sein, wenn dann noch ein bislang unbekanntes grünes Blinklicht auf den Straßen zu sehen ist? Zudem kann es bei übermütigen Feuerwehrleuten auch das Gefühl eines &#8222;Freifahrtscheines&#8220; auslösen und es droht die Gefahr, dass sich die Einsatzkraft überschätzt und eine risikoreichere Fahrweise an den Tag legt. Außerdem fehlt einem Großteil der Kräfte die Erfahrung und Ausbildung als Einsatzfahrer. Denn eine Fahrt mit Blinklicht ist mit großen Risiken verbunden. Unfälle wären vorprogrammiert. Und hinzu kommt noch die Gesetzeslage, die ein grünes Blinklicht gar nicht vorsieht und den Feuerwehrleuten auf dem Weg zum Gerätehaus auch gar keine Wegerechte einräumt.</p>
<p><strong>Spart man mit Blinklicht wirklich so viel Zeit ein?</strong><br />
Dass man mit sogenannten Sondersignalen Zeit einspart, bedarf keiner Diskussion. Nicht umsonst nutzen Feuerwehr und Rettungsdienste seit Jahrzehnten das bewährte Blaulicht und Folgetonhorn. Doch wie ist das bei den Freiwilligen Feuerwehrleuten auf dem Weg zum Gerätehaus? Kann ein grünes Blinklicht hier einen so großen Zeitvorteil schaffen, dass sich das Risiko lohnt? In Deutschland sind Feuerwehrgerätehäuser in der Regel so stationiert, dass sie von den Kameraden gut und schnell zu erreichen sind. Ausnahmen kann es immer wieder geben, beispielsweise durch Staus oder Baustellen. Doch allgemein betrachtet dürfte es sich nur um ein paar Sekunden handeln, welche man mit einem grünen Blinklicht sparen würde, sofern andere Autofahrer es als solches auch wahrnehmen würden.</p>
<p><strong>Was ist die Alternative?<br />
</strong>Als Alternative für das grüne Blinklicht kann weiterhin der gelbe Dachaufsetzer mit der Aufschrift &#8222;Feuerwehr im Einsatz&#8220; genutzt werden. Dieser ist in unbeleuchteter Form auch zulässig und dürfte für wenig Irritierung bei anderen Verkehrsteilnehmern sorgen. Viele Autofahrer kennen das Schild bereits und machen entsprechend Platz, wenn es möglich ist. Doch man sollte beachten, dass dieser Dachaufsetzer eben keine Wegerechte einräumt, sondern nur ein kleines Hilfsmittel ist. Ein Blaulicht wird es für Freiwillige Feuerwehrleute schon aus Sicherheitsgründen nicht geben. In einigen Bundesländern gibt es Regelungen, wonach Führungskräfte ihre Fahrzeuge mit Blaulicht und Folgetonhorn ausstatten und dieses im Einsatz auch nutzen dürfen. Großflächig und auch für die Mannschaft wird sich dies aber nicht durchsetzen. <strong><br />
</strong></p>
<p><strong>Fazit:</strong><br />
Bei bestimmten Einsätzen kann es auf jede Sekunde ankommen. Doch die Fahrt zum Feuerwehr-Gerätehaus ist nicht ganz ungefährlich. Der Zeitvorteil eines grünen Blinklichtes rechtfertigt nicht die erhöhten Risiken. Zudem ist die gesetzliche Lage recht eindeutig: ein grünes Blinklicht hat keinerlei Bedeutung im Straßenverkehr und kann auch nicht ohne weiteres eingeführt werden.</p>
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			</item>
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		<title>Gefilmt statt geholfen: Polizei sucht diesen dreisten Gaffer</title>
		<link>https://blaulicht-magazin.net/gefilmt-statt-geholfen-polizei-sucht-diesen-dreisten-gaffer/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Rico Löb]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Jan 2020 13:20:08 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Die hessische Polizei fahndet gegenwärtig nach Gaffern, die bei einem Busunfall am Wiesbadener Hauptbahnhof mit ihren Handys die Verletzt gefilmt haben, anstatt zu helfen. Der schwere Unfall soll sich bereits am 21.11.2019 ereignet haben. Dabei kam ein Mann ums Leben, 28 weitere Personen wurden verletzt. Laut Polizei sollen Gaffer unmittelbar nach dem Unfall die Szenerie [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die hessische Polizei fahndet gegenwärtig nach Gaffern, die bei einem Busunfall am Wiesbadener Hauptbahnhof mit ihren Handys die Verletzt gefilmt haben, anstatt zu helfen. Der schwere Unfall soll sich bereits am 21.11.2019 ereignet haben. Dabei kam ein Mann ums Leben, 28 weitere Personen wurden verletzt. Laut Polizei sollen Gaffer unmittelbar nach dem Unfall die Szenerie und die Verletzten mit ihren Handys aufgenommen haben, anstatt Hilfe zu leisten. &#8222;Die Wiesbadener Staatsanwaltschaft und die Polizei haben dies zum Anlass genommen, gegen diese Personen Ermittlungsverfahren, wegen unterlassener Hilfeleistung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen (§ 201 a StGB) einzuleiten und konsequent vorzugehen&#8220;, so ein Sprecher des Polizeipräsidiums Westhessen. Ein 38-jähriger Mann konnte Mitte Dezember bereits als mutmaßlicher Gaffer identifiziert werden. Sein Handy wurde als Beweismittel sichergestellt, die Ermittlungen laufen.</p>
<p>Nach einem weiteren wirklich dreisten Gaffer wird noch gefahndet. Dazu wird nun auch die Öffentlichkeit einbezogen. Der Mann soll ebenfalls mit seinem Handy am Unfallort Bilder gemacht und diese veröffentlicht haben. Die Polizei spricht von einer eklatanten und entwürdigenden Zurschaustellung der Hilflosigkeit von vom Unfall betroffenen Menschen. Der noch unbekannte Mann soll sogar andere Personen abgedrängt haben, um seine Aufnahmen zu machen. Und dass, obwohl mindestens eine Person versuchte, den Gaffer vom Filmen des Verletzten abzuhalten. Sein Video verbreitete der Täter über einen Messengerdienst, wo es von zahlreichen Nutzern weiterverbreitet worden sein soll. Eine Videoüberwachung eines am Unfallort stehenden Linienbusses filmte den Gaffer zeitweise dabei.</p>
<p>Nun bittet nun die Ermittlungsgruppe des 1. Polizeireviers um Hinweise aus der Bevölkerung. Personen, die Angaben zur Identität der abgebildeten Person machen können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer (0611) 345-2140 zu melden.</p>
<p>Zudem wollen Staatsanwaltschaft und Polizei bewusst ein deutliches Zeichen setzen, dass solche Handlungen inakzeptabel sind. &#8222;Jeder Bürgerin und jedem Bürger, der Zeuge solcher oder ähnlicher Vorfälle wird, sollte bewusst sein, dass es sich nicht lohnt, so schnell wie möglich Bildmaterial von betroffenen Personen zu veröffentlichen&#8220;, so die Polizei in einer Mitteilung an die Öffentlichkeit. &#8222;Im Gegenteil. Menschen, die derartig handeln, riskieren ein mögliches Strafverfahren, die Beschlagnahme des Handys und weitere ernstzunehmende Konsequenzen bis hin zu einer Verurteilung vor Gericht&#8220;, schließt ein Sprecher der Polizei ab.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Polizei warnt: Halloween-Streiche können schnell als Straftat enden</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Rico Löb]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Oct 2019 10:33:31 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[NEWS]]></category>
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					<description><![CDATA[In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ist es wieder soweit: Kinder und Jugendliche ziehen von Haus zu Haus und fordern &#8222;Süßes oder Saures!&#8220;. Wer nichts Süßes für die verkleideten Gestalten parat hat, der staunt am nächsten Morgen oft nicht schlecht. Denn dann wurde durch einen &#8222;Streich&#8220; das umgesetzt, was der originale [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ist es wieder soweit: Kinder und Jugendliche ziehen von Haus zu Haus und fordern &#8222;Süßes oder Saures!&#8220;. Wer nichts Süßes für die verkleideten Gestalten parat hat, der staunt am nächsten Morgen oft nicht schlecht. Denn dann wurde durch einen &#8222;Streich&#8220; das umgesetzt, was der originale englische Spruch &#8222;trick or treat&#8220; bedeutet: Wer nichts Süßes gibt, dem wird ein fieser Streich gespielt.</p>
<p>Aus den oft nicht böse gemeinten Streichen wird jedoch allzu oft eine ungewollte Sachbeschädigung oder Nötigung. Wer Glibber-Schleim in den Briefkasten gießt oder Rasierschaum auf Türklinken und an Hauswände sprüht, der ist sich meist der möglichen Folgen nicht bewusst. Denn nicht alles, was Spaß macht, ist auch erlaubt.</p>
<p>&#8222;Wer zu Halloween mit Zahnpasta das Auto der Nachbarn beschmiert und dabei beschädigt, der muss mit einer Strafe rechnen, auch wenn es nur als Scherz geplant war.&#8220;, sagt Harald Schmidt, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. &#8222;Und bei einer &#8218;Gemeinschädlichen Sachbeschädigung&#8216; muss sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe gerechnet werden.&#8220;, erklärt Schmidt. Darunter fallen zum Beispiel Vandalismus an Parkbänken oder das Demolieren von Haltestellenhäuschen.</p>
<p>Auch wer nur mit dabei ist, bei einer abendlichen Tour durch die Halloween-Nacht und persönlich nichts beschädigt hat, kann unter Umständen wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung haftbar gemacht werden. Das bedeutet in jedem Fall eine Geldstrafe für alle Beteiligten, hinzu kommt noch die Summe der Schadenswiedergutmachung. Zu Halloween also besser die gesamte Energie und Kreativität in die Kostüme und die Dekoration stecken und nicht in Streiche! Sonst wird aus dem als Spaß gedachten Scherz schnell eine bittere Erfahrung.</p>
<p>Sollten Sie Zeuge oder Opfer einer solchen Straftat werden, scheuen Sie sich bitte nicht, den Notruf 110 zu wählen.</p>
<p>Die Polizei appelliert auch an die Eltern der kleinen Monster und Hexen, mit ihrem Nachwuchs im Vorfeld über die möglichen Konsequenzen einiger Halloween-Scherze zu sprechen.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Feuerwehrleute beleidigt: 2.000 Euro Strafe!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Rico Löb]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Feb 2019 21:16:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Archiv]]></category>
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					<description><![CDATA[Dass Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Co. häufig mit Gewalt oder nicht gerade respektvollem Umgang zu kämpfen haben ist leider keine Seltenheit mehr. Ein Beispiel dafür ist ein Vorfall vom 4. März 2018 in Bayern. Hier wurde die Feuerwehr Waldaschaff zu einem Massenkarambolage auf der A3 mit insgesamt sechs schwer verletzten Personen alarmiert. Die Feuerwehr berichtete [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Dass Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Co. häufig mit Gewalt oder nicht gerade respektvollem Umgang zu kämpfen haben ist leider keine Seltenheit mehr. Ein Beispiel dafür ist ein Vorfall vom 4. März 2018 in Bayern. Hier wurde die Feuerwehr Waldaschaff zu einem Massenkarambolage auf der A3 mit insgesamt sechs schwer verletzten Personen alarmiert. Die Feuerwehr berichtete im Rahmen dieses Einsatzes auf ihrer <a href="https://www.facebook.com/FeuerwehrWaldaschaff">Facebook-Seite</a>: &#8222;<span class="text_exposed_show">Am Unfallort bzw. an der Ausleitung von der Autobahn wies ein aufgebrachter PKW-Fahrer einen Feuerwehrmann zurecht, er und seine Kameraden wären doch &#8218;faule Säue&#8216; und er soll zusehen, dass die Autobahn wieder frei wird&#8220;. Daraufhin soll ein Polizist sich der Sache angenommen haben. Kurz darauf jedoch erschien laut Angaben der Feuerwehr ein Kommentar unter dem Einsatzbericht der Feuerwehr auf deren Facebook-Seite. Eben dieser Wutbürger von der Autobahn machte dabei seinem Frust Luft und beleidigte die Kameraden auf&#8217;s Übelste mit folgenden Worten: &#8222;Idioten&#8230; übrigens die Feuerwehrleute sind unfreundliche, faule Schweine, das sei mal festzuhalten! <span class="_5mfr"><span class="_6qdm"><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/1f621.png" alt="😡" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /></span></span>&#8222;.</span></p>
<p><span class="text_exposed_show">Nun fast ein Jahr später scheint diese Aktion rechtliche Konsequenzen für den Verfasser der Beleidigung zu haben. Wie die Feuerwehr auf ihrer Facebook-Seite berichtet, sei der Autofahrer zu einer empfindlichen Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro verurteilt worden.</span></p>
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